Sach­versicherung. Hilfe bei Anliegen bezüglich Ihrer Gebäude-versicherung

Wir sind darauf spezialisiert, Ihnen eine ganzheitliche Beratung im Bereich Sachversicherungen anzubieten. Von der sorgfältigen Analyse Ihrer bestehenden Policen bis hin zur aktiven Vertretung Ihrer Interessen bei Schadensfällen. Wir stehen Ihnen mit Fachwissen und Engagement zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen.

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Es gibt viele Gründe, warum es plötzlich heißt: „Die Gebäudeversicherung zahlt nicht.“ Oft liegt es daran, dass unklar ist, welche Schäden die Gebäudeversicherung abdecken muss. Diese Versicherung kann für Wohngebäude oder andere Gebäudetypen wie Firmenhallen oder Fabriken abgeschlossen werden. Sie deckt Risiken wie Brand, Leitungswasserschäden, Sturm und Hagel ab. Probleme entstehen häufig, wenn ein Gebäude falsch versichert wurde, z.B. ein Bürogebäude als Wohnhaus. Besonders problematisch wird es, wenn ein Gebäude als Wohnhaus versichert ist, aber gewerblich genutzt wird. In solchen Fällen kann die Versicherung die Zahlung verweigern.

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Wohngebäude-
versicherung:

Wann die Versicherung zahlt

Es ist entscheidend, den Versicherungsvertrag regelmäßig zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die tatsächliche Nutzung des Gebäudes korrekt hinterlegt ist. Im Laufe der Zeit können sich Nutzungsarten ändern – beispielsweise, wenn ein Mieter statt einer Schweißerei plötzlich einen Traktorhandel oder ein Lager für Altbatterien betreibt. Diese Änderungen sind nicht nur für die Gebäudeversicherung, sondern auch für die Gebäudehaftpflichtversicherung von Bedeutung.

Es wird dringend empfohlen, die tatsächliche Tätigkeit im Gebäude regelmäßig zu überprüfen und den Versicherungsvertrag entsprechend anzupassen. Sollte der Gebäudeversicherer die Zahlung verweigern, ist es ratsam, sofort einen Anwalt für Versicherungsrecht zu kontaktieren.

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Betriebs­gebäude:
Versicherungs­schutz regelmäßig überprüfen

Ein Brandschaden gehört zu den teuersten Schäden, die ein Gebäude treffen können. Neben falsch versicherten Objekten, die oft Probleme bei der Schadensregulierung verursachen, muss das Risiko eines Brandschadens überhaupt erst einmal versichert sein. Eine Gebäudeversicherung deckt Risiken wie Brand, Sturm oder Leitungswasser in einem Vertrag ab.

Manchmal werden bestimmte Risiken, wie Brandschäden, aus Kostengründen nicht abgedeckt, obwohl eine Versicherung besteht. In solchen Fällen ist der Versicherungsnehmer im Ernstfall ohne Schutz. Es ist wichtig, sofort einen Anwalt zu beauftragen, wenn das Risiko im Antrag angegeben, aber nicht im Vertrag aufgenommen wurde. Das Risiko gilt dennoch als versichert, auch wenn es nicht im Versicherungsschein steht.

Häufige Gründe für eine Zahlungsverweigerung sind Vorwürfe wie „grob fahrlässig“ herbeigeführte Schäden durch brennende Kerzen oder vergessene Herdplatten, oder sogar Eigenbrandstiftung. Diese Vorwürfe können die Leistungen reduzieren oder ganz verweigern.

Weitere Leistungen

Brandschaden:
Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?

Ein Wasserschaden ist nur dann versichert, wenn das Risiko korrekt abgedeckt ist. Beispielsweise zahlt die Gebäudeversicherung nicht bei einem auslaufenden Wasserbett. Besitzer solcher Betten sollten dieses Risiko zusätzlich versichern.

Typische Wasserschäden wie Leitungswasserschäden, verursacht durch defekte Rohre oder Geräte, sind in der Regel abgedeckt. Auch Rohrbrüche werden versichert, einschließlich der Reparaturkosten – aber nur bei tatsächlichem Bruch, nicht bei Rohrversetzungen.

Schäden durch Überschwemmung oder Starkregen werden nur ersetzt, wenn sie explizit im Vertrag eingeschlossen sind. Daher ist es wichtig, das Gebäude korrekt zu versichern und alle Antragsfragen sorgfältig zu beantworten.

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Wasser­schaden:
Worauf Sie bei der Gebäude­versicherung achten müssen

Die Gebäudeversicherung leistet keine Entschädigung, wenn der Sturm nicht ausreichend nachgewiesen wird. Der Versicherungsnehmer muss beweisen, dass der Schaden durch einen Sturm und nicht nur starken Wind verursacht wurde. Ein Sturm beginnt in der Regel ab Windstärke acht.

Der Nachweis kann durch Wetteraufzeichnungen erfolgen. Zeigen diese nur Windstärke sechs, können auch Schäden an benachbarten Gebäuden als Beweis dienen. Fotos von Sturmschäden in der Umgebung sind hilfreich.

Sturmschäden umfassen nicht nur Dachschäden, sondern auch Wasserschäden durch Regen, der durch das beschädigte Dach ins Haus gelangt, sowie Glasschäden, auch ohne separate Glasversicherung. Schäden müssen nicht am Tag des Sturms auftreten; auch spätere Schäden sind versichert, wie ein Fall des OLG Hamm zeigt, bei dem ein Baum erst Tage nach einem Sturm auf ein Gebäude fiel.

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Sturmschaden:
Eine Frage des Beweises

Die Gebäudeversicherung deckt Elementarschäden nur ab, wenn diese explizit versichert sind. Da solche Schäden hohe Kosten verursachen können, sind Versicherer oft zurückhaltend. Hochwasser ist ein Beispiel für einen Elementarschaden, der durch eine spezielle Elementarversicherung abgedeckt werden kann.

Bei Antragstellung fragen Versicherer nach der Nähe zu Flüssen oder Bächen und ob bereits Elementarschäden aufgetreten sind. Auch Nebengebäude werden berücksichtigt. Viele Versicherer versichern nur Gebäude ohne Risiko für Elementarschäden.

Überprüfen Sie regelmäßig, ob Ihre Elementarschadenversicherung noch besteht und nicht versehentlich entfernt wurde.

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Hohe Kosten bei Elementar­schaden:
Gebäude­versicherung kann helfen!

Damit ein Schaden als Versicherungsfall anerkannt wird, muss die Versicherung bestätigen, dass der Schaden – wie ein Brand – durch ein versichertes Risiko und in einem korrekt versicherten Gebäude entstanden ist. Voraussetzung ist, dass alle Fragen zum Schadenfall korrekt beantwortet wurden und keine arglistige Täuschung vorliegt.

Der nächste Schritt ist die Feststellung der Schadenshöhe. Die Versicherung ersetzt nicht automatisch die vollen Kosten für die Wiederherstellung. Bei Brandschäden wird nur der Zeitwert des Gebäudes ersetzt, also der Betrag abzüglich der Abnutzung. Beispielsweise werden bei 30 % Abnutzung nur 70 % des Wiederaufbaupreises ersetzt.

Sollten Sie das Gebäude nicht wieder aufbauen, erhalten Sie in der Regel keinen Betrag für die Abnutzung. Für die volle Neuwertentschädigung müssen Sie den Wiederaufbau nachweisen. Die Differenz zwischen Zeitwert- und Neuwertschaden wird dann ausbezahlt.

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Versicherungs­fall: Was Sie zur Schadens­regulierung wissen sollten

In der Gebäudeversicherung ist es entscheidend, ob die Entschädigung auf Basis des Zeitwerts oder des Neuwerts erfolgt. Neuwertentschädigung wird häufig nur gewährt, wenn der Wiederaufbau innerhalb von drei Jahren nach einem Schaden nachgewiesen wird.

Während der gesetzliche Versicherungswert meist auf dem Zeitwert basiert, kann durch vertragliche Vereinbarungen der Neuwert ersetzt werden. Verzögert sich die Schadensregulierung und kann die Frist nicht eingehalten werden, ist eine Fristverlängerung durch individuelle Vereinbarung oder Gerichtsentscheid möglich.

Um Ihren Anspruch auf Neuwertentschädigung zu sichern, sollten Sie frühzeitig Maßnahmen wie den Abschluss eines Bauvertrages ergreifen und Fristverlängerungen rechtzeitig beantragen.

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Warum Sie sich auf die Neuwert-
entschädigung
konzentrieren sollten

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