Eine Auswahl unserer erstrittenen versicherungsrechtlichen Urteile zum Meta Datenleck

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Urteile | Meta Datenleck

LG Aachen (Az.: 9 O 239/23): DEURAG muss für Klage gegen Meta (Facebook) zählen

Der Schutz persönlicher Daten ist für viele Menschen ein wichtiges Anliegen, doch was passiert, wenn diese Daten durch ein Datenleck an die Öffentlichkeit gelangen und die Rechtsschutzversicherung die notwendige Unterstützung verweigert? Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Aachen bringt hier Klarheit und stärkt die Rechte der Versicherungsnehmer.

Urteile | Meta Datenleck

LG Mosbach (Az.: 7 O 39/23): Deckungsschutz bei Datenschutzverstößen zugesprochen

In einem aktuellen Fall hat das Landgericht Mosbach am 21. Mai 2024 entschieden, dass die Rechtsschutzversicherung unserer Mandantin die Kosten für ein Berufungsverfahren übernehmen muss. Hintergrund war die Veröffentlichung persönlicher Daten der Mandantin durch ein Datenleck bei Facebook. Diese Daten wurden 2021 ohne ihre Zustimmung im Internet veröffentlicht, was die Mandantin dazu veranlasste, rechtliche Schritte einzuleiten und Schadensersatz sowie weitere Ansprüche geltend zu machen.

Urteile | Meta Datenleck

AG Künzelsau (Az.: 1 C 231/23): Übernahme der Deckungskosten für Berufung in einer Datenschutzklage

Das Urteil des Amtsgerichts Künzelsau vom 12. April 2024 stellt einen bedeutenden Erfolg für Versicherungsnehmer dar, die gegen Datenschutzverletzungen vorgehen und dabei auf die Unterstützung ihrer Rechtsschutzversicherung angewiesen sind. Das Gericht entschied, dass die Versicherung verpflichtet ist, der Klägerin, die durch ein Datenleck personenbezogene Datenverluste erlitten hat, den Deckungsschutz für die Berufung zu gewähren. Dabei bestätigte das Gericht die Notwendigkeit, die Kostenübernahme für die Prozessführung sicherzustellen, wenn die Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung gegeben sind. Die Versicherung wurde außerdem verurteilt, die Kosten für den Stichentscheid zu übernehmen, der zur Bewertung der Erfolgsaussichten in der zweiten Instanz eingeholt wurde.

Urteile | Meta Datenleck

AG Hamburg-St. Georg (Az.: 919 C 120/23): Gegen Facebook - ADVOCARD muss Deckung übernehmen

Was passiert, wenn die persönlichen Daten von Millionen Nutzern plötzlich öffentlich im Netz landen und die Verantwortlichen die Augen verschließen? Ein solches Szenario erlebte unser Mandant, dessen sensible Daten durch ein Sicherheitsleck bei Facebook ungeschützt ins Internet gelangten. Doch als er auf die Hilfe seiner Rechtsschutzversicherung zählte, um gegen die Verantwortlichen vorzugehen, lehnte diese die Deckung ab. Unser Mandant wollte das nicht hinnehmen – und wir entschieden uns, zu kämpfen.

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AG Hamburg-St. Georg (Az.: 916 C 102/23): ADVOCARD zur Deckung im Facebook-Datenleck verpflichtet

In dem Urteil des Amtsgerichts Hamburg-St. Georg vom 10. April 2024 ging es um eine rechtliche Auseinandersetzung zwischen einem Kläger und der ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG. Der Kläger forderte die Deckungszusage für die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, Feststellungsansprüchen, Unterlassungsansprüchen und Auskunftsansprüchen im Zusammenhang mit einem Datenleck bei der Meta Platforms Ireland Limited (Facebook) im Jahr 2019. Bei diesem Datenleck gelangten die persönlichen Daten des Klägers und vieler anderer Nutzer in die Hände unbefugter Dritter.

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AG Hamburg-St. Georg (Az. 919 C 119/23): Rechtschutz im Datenschutzskandal

Stellen Sie sich vor, Ihre persönlichen Daten, die Sie auf einer sozialen Plattform wie Facebook geteilt haben, werden plötzlich durch ein Datenleck im Internet veröffentlicht. Ihre Telefonnummer, E-Mail-Adresse und andere sensible Informationen sind für jedermann zugänglich, und Betrüger nutzen diese Daten, um gezielte Phishing-Attacken gegen Sie durchzuführen. In solch einer Lage hoffen Sie auf den Schutz Ihrer Rechtsschutzversicherung – aber was, wenn die Versicherung die Deckung verweigert? Genau in dieser Situation befand sich unsere Mandantin, bis das Amtsgericht Hamburg-St. Georg entschied, dass die Versicherung zur Übernahme der Kosten verpflichtet ist.

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AG Hamburg-St. Georg (Az.: 919 C 122/23): Nächstes positives Urteil im Datenschutzskandal für Versicherungsnehmer

Das Amtsgericht Hamburg-St. Georg hat in seinem Urteil vom 09. April 2024 entschieden, dass die ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG verpflichtet ist, Deckungsschutz für die außergerichtliche und erstinstanzliche Geltendmachung von Schadensersatz-, Feststellungs-, Unterlassungs- und Auskunftsansprüchen zu gewähren. Diese Ansprüche wurden vom Kläger erhoben, nachdem seine personenbezogenen Daten im Jahr 2021 durch ein Datenleck bei Meta Platforms Ireland Limited (ehemals Facebook) an unbefugte Dritte gelangt waren.

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AG Hamburg-St. Georg (Az.: 924 C 201/23): Deckungsschutz für außergerichtliche Schritte gegen Meta

In einem bedeutenden Rechtsstreit setzte sich einer unserer Mandanten gegen seine Rechtsschutzversicherung, die Advocard Rechtsschutzversicherung AG, durch. Der Fall dreht sich um die Frage, ob die Versicherung Deckungsschutz für außergerichtliche Schritte gegen die Meta Platforms Ireland Limited, die Betreiberin von Facebook, gewähren muss. Im April 2021 wurden personenbezogene Daten von über 533 Millionen Facebook-Nutzern, darunter auch die unseres Mandanten, aufgrund einer Sicherheitslücke veröffentlicht. Diese Daten wurden für gezielte Phishing-Attacken genutzt. Unser Mandant forderte von Facebook Schadensersatz und Unterstützung von seiner Rechtsschutzversicherung, die diese jedoch verweigerte. Das Amtsgericht Hamburg-St. Georg entschied zugunsten unseres Mandanten und bestätigte seine Ansprüche.

Urteile | Meta Datenleck

AG Hamburg-St. Georg (Az.: 924 C 203/23): Deckungsschutz nach Datenleck bei Meta

Der Kläger verlangt von seiner Rechtsschutzversicherung, der ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG, eine Deckungszusage aus einem Rechtsschutzversicherungsvertrag. Er ist seit 2005 Nutzer von Facebook und seit 2010 bei der Beklagten rechtsschutzversichert. Im April 2021 wurden personenbezogene Daten des Klägers und anderer Facebook-Nutzer im Internet veröffentlicht, nachdem diese aufgrund einer Sicherheitslücke bei Facebook ausgelesen wurden. Der Kläger forderte von Facebook Schadensersatz, Auskunft und Unterlassung weiterer Datenschutzverstöße. Er bat die Beklagte um Deckungsschutz für diese Ansprüche, was die Beklagte mit der Begründung ablehnte, der Versicherungsfall sei vor Beginn der Versicherung eingetreten. Der Kläger meint, der Versicherungsfall sei 2021 eingetreten, während die Beklagte von einem Dauerverstoß seit 2005 ausgeht. Der Kläger beantragt festzustellen, dass die Beklagte zur Gewährung von Deckungsschutz verpflichtet ist. Die Beklagte beantragt die Abweisung der Klage.