Das Urteil des Amtsgerichts Künzelsau vom 12. April 2024 stellt einen bedeutenden Erfolg für Versicherungsnehmer dar, die gegen Datenschutzverletzungen vorgehen und dabei auf die Unterstützung ihrer Rechtsschutzversicherung angewiesen sind. Das Gericht entschied, dass die Versicherung verpflichtet ist, der Klägerin, die durch ein Datenleck personenbezogene Datenverluste erlitten hat, den Deckungsschutz für die Berufung zu gewähren. Dabei bestätigte das Gericht die Notwendigkeit, die Kostenübernahme für die Prozessführung sicherzustellen, wenn die Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung gegeben sind. Die Versicherung wurde außerdem verurteilt, die Kosten für den Stichentscheid zu übernehmen, der zur Bewertung der Erfolgsaussichten in der zweiten Instanz eingeholt wurde.