Sach­versicherung.
Hilfe bei Anliegen bezüglich Ihrer Haftpflicht­versicherung

Wir sind darauf spezialisiert, Ihnen eine ganzheitliche Beratung im Bereich Sachversicherungen anzubieten. Von der sorgfältigen Analyse Ihrer bestehenden Policen bis hin zur aktiven Vertretung Ihrer Interessen bei Schadensfällen. Wir stehen Ihnen mit Fachwissen und Engagement zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen.

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Die private Haftpflichtversicherung bietet wichtigen Schutz, wenn Sie für Schäden verantwortlich gemacht werden. Sie deckt Kosten, wenn Sie gesetzlich für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden haften, die Dritte betreffen.

Kurz gesagt: Wenn jemand durch Ihre Handlungen geschädigt wird und Schadensersatz verlangt, übernimmt Ihre Haftpflichtversicherung die finanziellen Verpflichtungen.

Diese Versicherung hat einen sozialen Zweck, da sie verhindert, dass Geschädigte leer ausgehen. Oftmals sind Schädiger finanziell nicht in der Lage, den Schaden selbst zu begleichen, und ohne Versicherung könnten die Betroffenen auf den Kosten sitzen bleiben.

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Private Haftpflicht­versicherung: Schutz bei Schadens­ersatz­forderungen

Wenn Sie durch jemand anderes geschädigt wurden, können Sie Schadensersatz und Schmerzensgeld vom Verursacher verlangen. Die Haftpflichtversicherung des Schädigers soll berechtigte Forderungen übernehmen und unberechtigte Ansprüche abwehren. Allerdings bedeutet das nicht immer, dass die Versicherung tatsächlich zahlt.

Oftmals wird die Zahlung verweigert, weil die Versicherung versucht, den Anspruch abzuwehren. In diesem Fall übernimmt die Versicherung die Kosten für einen Anwalt, um den Schädiger zu verteidigen. Das bedeutet nicht, dass kein Versicherungsschutz besteht; die Versicherung schützt nur ihren Kunden vor ungerechtfertigten Forderungen.

Als Geschädigter sollten Sie nicht versuchen, direkt mit der Haftpflichtversicherung des Verursachers zu verhandeln. Häufig nutzen Versicherungen diese Informationen gegen Sie, um die Zahlung zu vermeiden. Es ist besser, sich auf den rechtlichen Weg zu konzentrieren und den Schädiger direkt zu verklagen.

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Tipps für Geschädigte

Wenn Ihre Haftpflichtversicherung nicht zahlen will, kann es verschiedene Gründe geben. Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen:

a. Gesamte Deckung verweigert
Wenn die Deckung komplett verweigert wird, könnte es an einem Risikoausschluss im Vertrag liegen. Eine detaillierte Analyse kann hier Klarheit schaffen.

b. Abwehrdeckung gewährt
Wenn die Versicherung die Zahlung verweigert, um den Schadensersatzanspruch abzuwehren, übernimmt sie die Kosten für Ihren Anwalt. Die Versicherung muss nicht zahlen, sondern versucht, den Anspruch abzuwehren.

c. Deckung nach Verurteilung verweigert
Wenn Sie bereits verurteilt wurden und die Versicherung sich weigert zu zahlen, muss sie die Forderung begleichen. In diesem Fall können Sie die Versicherung auf Zahlung verklagen. Wir unterstützen Sie gerne mit unserer Expertise.

Diese Probleme treten nicht nur bei der privaten Haftpflichtversicherung auf, sondern auch bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, insbesondere bei Einwänden wie dem Wissentlichkeitsausschluss.

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