Prozesskostenfinanzierer sind in den vergangenen Monaten immer wieder eingesprungen, wenn Rechtsschutzversicherer die Deckung zu Unrecht verweigert haben.
Doch ohne Weiteres können die Versicherer Ihren Pflichten nicht entfliehen. Auch, wenn das Hauptsacheverfahren bereits abgeschlossen ist, können Sie als Prozesskostenfinanzierer die übernommenen Kosten und der Versicherungsnehmer die angefallene Erfolgsprovision ersetzt verlangen, das sogenannte Prinzip "Doppeltes Lottchen".