Rechtliche Hilfe bei Betriebs­schließungen

Ihre Firma wurde geschlossen, und Sie benötigen Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Versicherungsansprüche?

Unser Anwaltsteam hilft Ihnen, Ihre Rechte geltend zu machen und finanzielle Verluste zu minimieren. Erfahren Sie, was Ihre Betriebsschließungsversicherung abdecken sollte und wie wir Ihnen bei Problemen mit der Versicherung helfen können.

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Eine Betriebsschließungsversicherung greift, wenn eine behördliche Anordnung etwa gemäß dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) den Betrieb stilllegt. Dies geschieht meist bei meldepflichtigen Krankheiten oder Erregern, die in Unternehmen wie Gastronomiebetrieben, Lebensmittelhändlern oder Hotels gefunden werden. Beispiele sind Salmonellenbefall in einer Bäckerei.

Die Versicherung übernimmt Kosten, die durch die Schließung, Desinfektion oder Vernichtung von Waren entstehen. Auch Lohnzahlungen bei Tätigkeitsverboten werden abgedeckt. Entscheidend ist, dass die Schließung aufgrund einer direkten behördlichen Anordnung erfolgt.

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Betriebs­schließungs­versicherung:
Ihr Schutz

Die Betriebsschließungsversicherung schützt vor finanziellen Verlusten durch Schließungen. Sie übernimmt den entgangenen Gewinn, laufende Kosten und Aufwendungen für die Wiedereröffnung des Betriebs. Versicherte erhalten pro Schließungstag eine Entschädigung, deren Höhe vertraglich festgelegt ist. Zusätzlich deckt die Versicherung Lohn- und Gehaltszahlungen bei Tätigkeitsverboten, Desinfektionskosten sowie Verluste durch vernichtete Waren ab.

Nicht versichert sind jedoch Schäden durch Krieg, Naturkatastrophen oder bereits verseuchte Waren bei Lieferung. Hier ist der konkrete Versicherungsvertrag entscheidend.

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Abdeckung einer Betriebs­schließungs­versicherung

Bei einer behördlich angeordneten Betriebsschließung ist schnelles Handeln gefordert. Der Versicherer muss unverzüglich informiert werden, um die Leistungsansprüche nicht zu gefährden. Gleichzeitig sollten alle möglichen Maßnahmen zur Schadensminderung ergriffen und dokumentiert werden. Dazu gehört die Einhaltung von Anweisungen der Behörde und des Versicherers.

Eine sorgfältige Dokumentation ist essenziell, um später mögliche Ansprüche belegen zu können. Versicherte sollten darauf achten, sämtliche Schritte durch Belege oder Zeugen zu dokumentieren.

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Sofort­maßnahmen bei einer Betriebs­schließung

Wenn der Versicherer die Zahlung verweigert, ist es zunächst wichtig, ihm Zeit zu geben, den Schadenfall zu bearbeiten. Falls die Zahlung weiterhin ausbleibt, sollten Sie den Versicherer erneut kontaktieren und eine Frist für die Zahlung setzen. Oft wird die Angelegenheit zügiger geklärt, wenn ein Anwalt eingeschaltet wird. Besonders bei größeren Schadensbeträgen ist es ratsam, frühzeitig rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Sollte der Versicherer auch nach Ablauf der Frist nicht zahlen, kann der nächste Schritt die Einleitung eines Rechtsstreits sein. Dies sollte jedoch gründlich mit einem Rechtsanwalt besprochen werden, um die besten Vorgehensweisen zu ermitteln.

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Versicherer verweigert Zahlung?
Was tun?

Aufgrund der rechtlichen Unsicherheiten bieten viele Versicherer Kompromisszahlungen an. Dabei ist Vorsicht geboten: Mit der Annahme eines Vergleichs verzichtet der Versicherungsnehmer meist auf weitere Ansprüche. Sollte später gerichtlich entschieden werden, dass volle Leistungen fällig gewesen wären, haben Versicherungsnehmer keine Möglichkeit mehr, diese einzufordern.

Ein solcher Vergleich sollte daher immer mit einem Anwalt besprochen werden, um mögliche Nachteile zu vermeiden.

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