Spätestens nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus September 2021 (Az.: IX ZR 165/19) entwickelt sich der Anwaltsregress zu einer Art Dauerthema. Insbesondere die in den Vorprozessen beteiligten Rechtsschutzversicherer versuchen seit einigen Monaten auf Grund vermeintlicher Aufklärungsfehler das von ihnen übernommene Prozesskostenrisiko auf den Rücken der Anwaltschaft zu überheben.
Die Kanzlei Keen Law hat seit 2022 über 5.000 vermeintliche bzw. potenzielle Regressverfahren geprüft und einen erheblichen Teil hiervon auch außergerichtlich bzw. gerichtlich verteidigt, insbesondere in den Bereichen
- Widerruf von Immobilienkreditverträgen
- Widerruf von Autokreditverträgen
- Rücktritt/Widerspruch/Widerruf von Lebensversicherungsverträgen
- Rückforderungen von Beitragsprämien in der PKV ("BAP")
- Dieselskandal