Wer berufsunfähig wird, steht oft vor einem entmutigenden Kampf mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Nicht selten kommt es zu einer verzögerten oder nur befristeten Anerkennung der Leistungspflicht. Trotz jahrelanger Beitragszahlungen für die BU-Versicherung erhalten viele Versicherte die ihnen zustehende Rente am Ende nicht ausgezahlt. Wenn der Versicherer dann noch den Vertrag auf Grund vermeintlicher Fehlangaben kündigt oder wegen arglistiger Täuschung anficht, ist anwaltlicher Rat geboten. Unsere Anwälte stehen Ihnen mit aller Expertise und Erfahrung auf diesem Gebiet gerne zur Seite.
Nach neuesten Entscheidungen des BGH muss ein befristetes Anerkenntnis auf einem angemessenen und sachlichen Grund basieren. Die Versicherungsgesellschaft muss eine klare und nachvollziehbare Begründung liefern, die Dauer des befristeten Anerkenntnisses muss klar definiert sein, und es darf nicht rückwirkend ausgesprochen werden. Ein fehlerhaftes Anerkenntnis kann zu einem unbefristeten Anerkenntnis führen, was zu nachträglichen zusätzlichen Leistungen aus dem Versicherungsvertrag führen kann. Wenn Sie in der Vergangenheit Leistungen für einen bestimmten Zeitraum erhalten haben, ist es ratsam, dieses Anerkenntnis durch einen spezialisierten Anwalt überprüfen zu lassen, da in vielen Fällen weiterhin Anspruch auf monatliche Rentenzahlungen besteht.
Prüfung eines befristeten Anerkenntnisses
Die Antragsstellung erfordert äußerste Vorsicht, da Fehler während des Verfahrens erhebliche Folgen haben können. Der Antrag verlangt eine lückenlose Dokumentation, einschließlich einer genauen Auflistung beruflicher Tätigkeiten und zeitlicher Abläufe. Ein ärztlicher Befundbericht, der die Berufsunfähigkeit bestätigt, muss dem Antrag beigefügt werden. Da es bei der Auszahlung von BU-Renten um erhebliche Beträge geht, prüft der Versicherer den Antrag gründlich, was zu Verzögerungen oder Ablehnungen führen kann. Juristische Unterstützung kann helfen, Fehler zu vermeiden und eine reibungslose Bearbeitung sicherzustellen. Unsere spezialisierten Anwälte unterstützen Sie effizient und entschlossen während des Antragsverfahrens, um die Auszahlung der BU-Rente zu gewährleisten.
Beratung bei Antragsstellung
BU-Rente
Die Ablehnung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung kann unterschiedliche Gründe haben, aber nicht immer sind sie gerechtfertigt. Betroffene sollten in solchen Fällen einen spezialisierten Anwalt aufsuchen, um den Versicherungsvertrag und den konkreten Fall auf mögliche unrechtmäßige Leistungsverweigerung zu überprüfen. Gründe können beispielsweise eine Berufsunfähigkeit unter 50%, Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, Fehler bei der Antragsstellung oder fehlende Rückmeldungen seitens des Versicherten sein.
Der Rücktritt oder die Anfechtung eines Berufsunfähigkeitsversicherung-Vertrages durch den Versicherer erfolgt rückwirkend und hat oft mit Unregelmäßigkeiten in den Gesundheitsangaben des Versicherten zu tun. Nach Erhalt der Rücktritts- oder Anfechtungserklärung hat der Versicherungsnehmer das Recht, die Entscheidung anzufechten oder sich zu verteidigen. Schnelles Handeln und rechtliche Beratung sind entscheidend. Unsere spezialisierten Anwälte stehen Ihnen zur Seite, um mögliche rechtliche Probleme zu minimieren.
Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Nachprüfung erfolgt in der Regel alle zwei Jahre. Sie kann auf Veränderungen im Gesundheitszustand, Fortschritte in der medizinischen Behandlung oder berufliche Umstände zurückzuführen sein. Der Versicherungsnehmer muss im Verfahren kooperieren. Er erhält einen Fragebogen und der Versicherer erstellt ggf. ein Gutachten. Es ist ratsam, äußerste Sorgfalt walten zu lassen und bei einer Nachprüfung rechtliche Beratung zu suchen.
Eine anschließende Leistungseinstellung kann erfolgen, wenn festgestellt wird, dass die ursprünglichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. Der Versicherte kann gegen diese Entscheidung vorgehen und sollte rechtliche Beratung suchen, um die eigenen Rechte zu verstehen und angemessen zu reagieren.