Klarheit schafft Sicherheit – zumindest sollte das der Fall sein, wenn man sich auf eine Rechtsschutzversicherung verlässt. Unsere Mandantin, eine langjährige Kundin der AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG, musste jedoch erfahren, dass ihr Versicherer anders handelte, als sie eine Deckungszusage für ihre Klage gegen die Mercedes-Benz Group AG im Zusammenhang mit dem Dieselskandal beantragte. Doch das Landgericht Regensburg entschied nun eindeutig: Die Versicherung muss die Deckung gewähren.