Eine Auswahl unserer erstrittenen versicherungsrechtlichen Urteile im Dieselskandal

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Urteile | Dieselskandal

LG Flensburg (Az.: 4 O 89/23): Urteil im Rechtschutzverfahren gegen ADAC

Das Landgericht Flensburg hat am 14. Juni 2024 entschieden, dass die ADAC RSR GmbH verpflichtet ist, unserer Mandantschaft Deckungsschutz für die erstinstanzliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Mercedes-Benz Group AG zu gewähren. Diese Ansprüche beziehen sich auf den Erwerb eines Fahrzeugs, bei dem unzulässige Abschalteinrichtungen vermutet werden.

Urteile | Dieselskandal

LG Landau Pfalz (Az.: 4 O 364/22): ADAC muss Deckung für Prozess gegen Audi gewähren

In einem erfreulichen Urteil des Landgerichts Landau in der Pfalz wurde einem Versicherten Deckungsschutz durch seine Rechtsschutzversicherung zugesprochen. Dieser Fall zeigt, dass Versicherungsnehmer ihre Rechte nicht aufgeben sollten, auch wenn die Versicherung nicht zahlt. Der Versicherte hatte einen Verkehrsrechtsschutzvertrag bei der ADAC Rechtsschutzversicherung abgeschlossen und forderte Deckungsschutz für Schadensersatzansprüche gegen die Audi AG. Die ADAC verweigerte jedoch die Deckung, weshalb der Fall vor Gericht ging.

Urteile | Dieselskandal

LG Berlin (Az.: 23 O 55/23): ADAC muss für Verfahren gegen Audi AG zahlen

Als die Nachricht die Runde machte, dass Millionen von Dieselfahrzeugen in einen Abgasskandal verwickelt sind, standen viele Autobesitzer vor einer ungewissen Zukunft. Was tun, wenn Ihr Fahrzeug betroffen ist und Sie einen erheblichen Wertverlust erleiden? Unsere Mandantin befand sich genau in dieser Lage und wollte ihre Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen, um ihre Ansprüche gegen den Fahrzeughersteller durchzusetzen. Doch die Versicherung verweigerte die Deckung. Das ließ unsere Mandantin nicht auf sich sitzen – und wir kämpften für ihr Recht.

Urteile | Dieselskandal

LG München I (Az.: 41 O 2832/23): Erneut positives Urteil gegen ADAC im "Dieselskandal"

Das Landgericht München I hat in einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren am 11. April 2024 entschieden, dass die ADAC RSR GmbH verpflichtet ist, unserem Mandanten Deckungsschutz für die außergerichtliche und erstinstanzliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Mercedes-Benz Group AG zu gewähren. Diese Ansprüche beziehen sich auf den Erwerb eines Fahrzeugs, bei dem unzulässige Abschalteinrichtungen vermutet werden.

Urteile | Dieselskandal

LG Regensburg (Az.: 32 O 2058/23): AUXILIA wird zur Zahlung für Dieselskandal-Verfahren verpflichtet

Klarheit schafft Sicherheit – zumindest sollte das der Fall sein, wenn man sich auf eine Rechtsschutzversicherung verlässt. Unsere Mandantin, eine langjährige Kundin der AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG, musste jedoch erfahren, dass ihr Versicherer anders handelte, als sie eine Deckungszusage für ihre Klage gegen die Mercedes-Benz Group AG im Zusammenhang mit dem Dieselskandal beantragte. Doch das Landgericht Regensburg entschied nun eindeutig: Die Versicherung muss die Deckung gewähren.

Urteile | Dieselskandal

LG Berlin II (Az.: 24 O 50/23): Weiteres Landgericht ordnet Deckungsschutz im Dieselskandal an

Das Landgericht Berlin II hat in einem von unserer Kanzlei geführten Rechtsstreit am 19. März 2024 entschieden, dass die ARAG SE (Deutschland) verpflichtet ist, unserer Mandantschaft Deckungsschutz für die außergerichtliche und erstinstanzliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Audi AG zu gewähren. Die Entscheidung betrifft Ansprüche im Zusammenhang mit dem sogenannten „Dieselskandal“.

Urteile | Dieselskandal

LG Itzehoe (Az.: 3 O 102/23): Landgericht verpflichtet RSV zur Zahlung

Ein weiteres Urteil stärkt die Rechte von Versicherungsnehmern: Das Landgericht Itzehoe hat entschieden, dass die Itzehoer Rechtsschutz Union Schadenservice GmbH verpflichtet ist, einem Versicherungsnehmer Deckungsschutz für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die BMW AG zu gewähren. Der Kläger, der einen gebrauchten BMW erworben hatte, wollte den Hersteller aufgrund von vermeintlichen Abgasmanipulationen zur Verantwortung ziehen und Schadensersatz einfordern. Doch seine Rechtsschutzversicherung verweigerte zunächst die Kostenübernahme. Das Gericht stellte nun klar: Die Versicherung muss zahlen.

Urteile | Dieselskandal

LG Berlin (Az.: 24 O 60/23): Unberechtigte Deckungsablehnung der Allianz

In einem aktuellen Urteil des Landgerichts Berlin (Az.: 24 O 60/23) wurde entschieden, dass die Allianz Rechtsschutz-Service GmbH verpflichtet ist, einem von uns vertretenen Kläger Deckungsschutz für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Volkswagen AG zu gewähren. Das Urteil unterstreicht die Bedeutung des Verbraucherschutzes im Bereich des Versicherungsrechts und markiert einen weiteren Meilenstein in der Durchsetzung von Rechten gegen unberechtigte Ablehnungen durch Versicherer.

Urteile | Dieselskandal

LG Mosbach (Az.: 7 O 6/23): Erneute Rückweisung der Verjährungseinrede führt zu Deckungspflicht

In einem richtungsweisenden Urteil vom 25. Januar 2024, entschied das Amtsgericht Hamburg-St. Georg, dass die ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG verpflichtet ist, unserem Mandanten Deckungsschutz für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Škoda Auto a.s. zu gewähren. Dabei wies das Gericht insbesondere die Verjährungseinrede der Versicherung zurück, wodurch die Rechte des Versicherungsnehmers im Dieselskandal weiter gestärkt wurden.