Elementar­schaden: Schutz vor Naturgefahren

Die Elementarschadenversicherung bietet wichtigen Schutz vor Schäden, die durch Naturgewalten wie Hochwasser, Starkregen oder Erdbeben verursacht werden. Als optionaler Baustein zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung ist sie besonders für Personen in Risikogebieten unverzichtbar. Diese Naturgefahrenversicherung deckt Reparaturen, Wiederbeschaffungskosten und Mietausfälle ab. Allerdings können hohe Beiträge und Schwierigkeiten beim Abschluss die Entscheidung erschweren, insbesondere in hochwassergefährdeten Regionen. Im Schadensfall sollten Betroffene rechtzeitig professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen, um ihre Ansprüche durchzusetzen.

Article Image

Was genau ist eine Elementarschadenversicherung?

Schäden können durch verschiedenste Ursachen entstehen - manchmal durch das Verschulden anderer, manchmal durch eigene Fahrlässigkeit. Doch es gibt auch Schäden, die die Natur selbst verursacht. Diese Schäden, die durch Naturereignisse an Ihrem Haus oder dessen Innenausstattung entstehen, werden von der Elementarschadenversicherung übernommen. Diese spezielle Versicherung, auch bekannt als Naturgefahrenversicherung, ist derzeit noch keine Pflichtversicherung. Sie wird freiwillig als Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung oder Hausratversicherung abgeschlossen. Jeder Hausbesitzer muss selbst entscheiden, ob eine Elementarschadenversicherung für ihn sinnvoll ist oder nicht.

 

Warum ist eine Elementarschadenversicherung wichtig?

Für Personen, die in Hochwasserregionen oder anderen Risikogebieten wohnen, kann eine Elementarschadenversicherung ein wahrer Lebensretter sein—und ist oft unverzichtbar. Gerade in solchen Gebieten ist die Gefahr, dass ein potentieller Schaden auftritt, deutlich höher. Ohne diese Versicherung müssten Betroffene die Kosten für Reparaturen oder den Ersatz von beschädigtem Eigentum aus eigener Tasche zahlen, was viele finanziell überfordern würde.

 

Wie werden die Beiträge zur Elementarschadenversicherung berechnet?

Die Beiträge zur Elementarschadenversicherung sind risikobezogen und können stark variieren. Dabei spielen insbesondere der Schadensverlauf der letzten Jahre und die Gefahrenklasse Ihres Gebäudes eine entscheidende Rolle. Diese Gefahrenklassen, die sich aus Statistiken über die Häufigkeit von Hochwasser und anderen Naturereignissen ergeben, reichen von Klasse 1 (statistisch seltener als alle 200 Jahre ein Hochwasser) bis Klasse 4 (etwa einmal in zehn Jahren ein Hochwasser). Besonders in der Nähe von Flüssen sind die Beiträge für den Elementarschutz oft sehr hoch—wenn er überhaupt noch erhältlich ist.

 

Die Herausforderung: Elementarschutz in Risikogebieten

Hier zeigt sich ein großes Problem des Elementarschutzes: Dort, wo er am dringendsten benötigt wird, wie in Hochwasser-gefährdeten Gebieten, ist er am schwersten zu bekommen und am teuersten. Dies stellt für viele Hausbesitzer eine erhebliche Herausforderung dar, da sie auf den Schutz angewiesen sind, aber gleichzeitig hohe Beiträge zahlen müssen.

 

Die Leistung der Elementarschadenversicherung: Was wird abgedeckt?

Entscheidet man sich für eine Elementarversicherung im Rahmen der Hausratversicherung, so übernimmt der Versicherer die Reparatur oder Wiederbeschaffung des beschädigten oder zerstörten Inventars. Wird die Elementarversicherung jedoch als Teil der Wohngebäudeversicherung abgeschlossen, übernimmt die Versicherung die Kosten für Trockenlegung, Abriss und sogar den Neubau des Gebäudes. Darüber hinaus deckt die Versicherung auch Mietausfälle und zahlt für alternative Unterkünfte, falls das Haus vorübergehend unbewohnbar wird.

Welche Naturgefahren sind durch die Elementarschadenversicherung abgedeckt?

Die Elementarschadenversicherung schützt vor Schäden durch eine Vielzahl von Naturereignissen:

 

-Starkregen, Überschwemmung, Rückstau: Hierunter fällt die Überflutung von Grund und Boden durch starke Niederschläge oder austretendes Grundwasser. Rückstau entsteht, wenn Wasser infolge von Überflutungen durch die Ableitungsrohre ins Haus dringt.

-Hochwasser: Beschreibt einen Wasserstand eines natürlichen Gewässers, der außergewöhnlich hoch über dem Durchschnitt liegt.

-Erdbeben: Erschütterungen des Erdbodens durch geophysikalische Vorgänge. Der Versicherte muss nachweisen, dass das Erdbeben auch andere Gebäude oder stabile Objekte beschädigt hat.

-Erdrutsche: Abrutschen von Erd- oder Gesteinsmassen.

-Erdsenkung: Wird durch naturbedingte Hohlräume im Erdboden verursacht, wobei Schäden aufgrund von Trockenheit oder menschlicher Tätigkeit wie Bergbau nicht versichert sind.

-Vulkanausbrüche: Obwohl in Deutschland, Österreich und der Schweiz selten, sind auch solche Ereignisse versichert.

-Lawinen: Besonders relevant, wenn man in Bergregionen lebt, wo große Schneemassen ins Tal stürzen und schwere Schäden verursachen können.

-Schneedruck: Wenn sich Schnee auf einem Dach türmt und dessen Gewicht zur Zerstörung des Daches führt.

 

Probleme mit der Elementarschadenversicherung: Wann sollten Sie einen Anwalt einschalten?

Es ist bekannt, dass Versicherungsunternehmen oft versuchen, die Regulierung von Schäden zu vermeiden oder die Kosten so niedrig wie möglich zu halten. Dies kann dazu führen, dass Schäden nur oberflächlich saniert werden, was langfristig zu Folgeschäden führt, für die dann die Versicherung aufkommen muss. Wenn die Versicherung erst einmal einen Plan abgesegnet hat, kann später in der Regel kein weiterer Schadensersatz gefordert werden.

 

Unser Tipp: Schützen Sie Ihre Ansprüche mit professioneller Unterstützung

Deshalb ist es wichtig, bereits im Vorfeld genaue Kostenschätzungen einzuholen. Falls die geschätzten Kosten deutlich über den Angeboten der Versicherung liegen, sollten Sie nachhaken. In solchen Fällen ist es ratsam, einen spezialisierten Anwalt für Versicherungsrecht hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass Sie die Leistungen erhalten, die Ihnen tatsächlich zustehen. Es gibt auch Fälle, in denen die Versicherung den Schutz grundsätzlich ablehnt oder Zahlungen verzögert. Hier ist es entscheidend, schnell zu handeln, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

 

Zögern Sie nicht, bei Problemen mit Ihrer Elementarschadenversicherung professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Nutzen Sie unsere Beratungsangebote, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und die Versicherung nicht die Oberhand gewinnt. Denn nur so können Sie den notwendigen Druck aufbauen und Ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen. Handeln Sie jetzt, bevor es zu spät ist.

 

Ihre Ansprechpartner: Dr. Tim Horacek und Ricardo Grocholl

 

Jetzt Termin vereinbaren