Eine Auswahl unserer erstrittenen versicherungsrechtlichen Urteile im allgemeinen Versicherungsrecht

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Urteile | Allgemeines Versicherungsrecht

AG Mannheim (Az.: 10 C 2400/24): Gericht verpflichtet Versicherung zur Kostenübernahme im Geburtsschadenfall

In einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Mannheim vom 2. Oktober 2024 wurde entschieden, dass die Versicherung verpflichtet ist, der Klägerin Deckungsschutz für die außergerichtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen ein Klinikum zu gewähren. Die Klägerin, die von unserer Kanzlei vertreten wurde, forderte Schmerzensgeld in Höhe von 67.500 Euro sowie die Feststellung der Haftung für zukünftige materielle Schäden in Höhe von 20.000 Euro. Hintergrund des Verfahrens war ein Behandlungsschaden während der Geburt ihres Sohnes im September 2021, bei dem ihr das Medikament Cytotec verabreicht wurde, was zu Komplikationen führte.

Urteile | Allgemeines Versicherungsrecht

AG Rockenhausen (Az.: 7 C 17/23): RSV muss Deckung für Lebensversicherungs-Rückabwicklung übernehmen

Am 17. September 2024 entschied das Amtsgericht Rockenhausen zugunsten eines Versicherungsnehmers, der von seiner Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage zur außergerichtlichen und erstinstanzlichen Geltendmachung von Rückabwicklungsansprüchen aus einer Kapitallebensversicherung forderte. Das Gericht verurteilte die Versicherung zur Übernahme der Prozesskosten und setzte damit ein klares Signal für den Versicherungsschutz bei Rückabwicklungsansprüchen.

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LG Köln (Az.: 24 O 77/23): Verpflichtung zur Deckung von Schadensersatzansprüchen nach Covid-19-Impfung

In dem aktuellen Urteil des Landgerichts Köln vom 20.06.2024 wurde die Deckungspflicht einer Rechtsschutzversicherung im Zusammenhang mit Schadensersatzansprüchen aufgrund möglicher Impfschäden bestätigt, allerdings mit einer Begrenzung der Summe. Der Kläger, der gegen den Hersteller eines Covid-19-Impfstoffs Schadensersatz geltend machen wollte, erlitt nach der Impfung schwerwiegende gesundheitliche Beschwerden. Diese reichten von einem Zusammenbruch mit Kopfverletzung unmittelbar nach der Impfung bis hin zur Diagnose von Epilepsie, was zu erheblichen Einschränkungen in seinem privaten und beruflichen Leben führte. Die beklagte Versicherung verweigerte ursprünglich den Deckungsschutz mit der Begründung, dass die Ansprüche keine hinreichende Erfolgsaussicht hätten.

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AG Neuss (Az.: 86 C 2300/23): Deckungsschutz nach fehlerhafter Ablehnung

In einem bemerkenswerten Fall konnte eine unserer Mandantinnen erfolgreich gegen ihre Rechtsschutzversicherung vorgehen. Der Rechtsstreit drehte sich um die Frage, ob die Versicherung Deckungsschutz für außergerichtliche Schritte gegen ein Universitätsklinikum gewähren muss, nachdem es zu Behandlungsfehlern bei der Geburt des Kindes unserer Mandantin gekommen war.

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AG Köpenick (Az.: 7 C 373/22): Kosten für Rückabwicklung von Ansprüchen gegen Lebensversicherer durch RSV übernommen

Das Amtsgericht Köpenick hat zugunsten unseres Mandanten entschieden, dass die Allianz RS-Service als Abwicklungsunternehmen der Allianz Versicherungs-AG verpflichtet ist, Deckungsschutz für die außergerichtliche Geltendmachung von Rückabwicklungsansprüchen zu gewähren. Die Versicherung hatte den Antrag auf Deckung zunächst abgelehnt, was das Gericht als rechtswidrig beurteilte.

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AG Mitte (Az.: 25 C 217/23): Schadensersatz im Bereich des Kaufrechts zugunsten unseres Mandanten

In einem von uns erfolgreich vertretenen Fall hat das Amtsgericht Mitte eine wichtige Entscheidung im Bereich des Versicherungs- und Kaufrechts zugunsten des Klägers getroffen. Der Kläger, den wir in diesem Verfahren vertreten haben, hatte einen Hängeschrank bei einem Online-Händler gekauft, der jedoch beschädigt geliefert wurde. Trotz wiederholter Reklamation und einer als angemessen gesetzten Frist zur Nacherfüllung kam es nicht zur Mangelbeseitigung durch die Gegenseite. Der Verkäufer verweigerte die notwendige Ersatzlieferung, was den Kläger dazu zwang, den Artikel anderweitig zu beschaffen und den entstandenen Schadensersatz geltend zu machen.

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AG Köpenick (Az.: 3 C 43/23): Rechtsschutz für Rückabwicklung einer Lebensversicherung gewährt

In einem Urteil des Amtsgerichts Köpenick vom 20. Februar 2024 wurde entschieden, dass die Rechtsschutzversicherung verpflichtet ist, der von uns vertretenen Klägerin Deckungsschutz für die außergerichtliche Geltendmachung von Rückabwicklungsansprüchen gegen einen Lebensversicherer zu gewähren. Der Fall betrifft die Forderung der Klägerin, die gezahlten Versicherungsprämien zurückzuerhalten, nachdem sie den Lebensversicherungsvertrag im Jahr 2021 widerrufen hatte.

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LG Wiesbaden (Az.: 7 O 123/22): Geltendmachung von PKV-Beitragserhöhung durch RSV gedeckt

Das Landgericht Wiesbaden hat entschieden, dass die RSS Rechtsschutz-Service GmbH als Vertreterin der DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG verpflichtet ist, unserem Mandanten Deckungsschutz für die Geltendmachung von Beitragsrückerstattungen aus der Krankenversicherung zu gewähren. Dies betrifft Beitragsanpassungen ab dem 10.06.2013, während Ansprüche aus früheren Zeiträumen als vorvertraglich abgelehnt wurden.

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LG Berlin (Az.: 23 O 132/21): Deckung für Streit um Widerrufsbelehrung bei Darlehensvertrag

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass die DMB Rechtsschutz-Versicherung AG verpflichtet ist, unserem Mandanten Deckungsschutz für ein Berufungsverfahren zu gewähren. Die Versicherung hatte dies zunächst mit Verweis auf fehlende Erfolgsaussichten abgelehnt. Das Gericht stellte klar, dass eine solche Ablehnung unter den gegebenen Umständen nicht rechtmäßig war.