In einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Mannheim vom 2. Oktober 2024 wurde entschieden, dass die Versicherung verpflichtet ist, der Klägerin Deckungsschutz für die außergerichtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen ein Klinikum zu gewähren. Die Klägerin, die von unserer Kanzlei vertreten wurde, forderte Schmerzensgeld in Höhe von 67.500 Euro sowie die Feststellung der Haftung für zukünftige materielle Schäden in Höhe von 20.000 Euro. Hintergrund des Verfahrens war ein Behandlungsschaden während der Geburt ihres Sohnes im September 2021, bei dem ihr das Medikament Cytotec verabreicht wurde, was zu Komplikationen führte.