Was tun, wenn die Versicherung bei Wasserschäden nicht zahlt?

Ein Wasserschaden kann verheerende Folgen haben, besonders wenn die Versicherung nicht zahlt. Viele Besitzer von Gebäuden oder Hausrat stehen vor der Herausforderung, ob ihr Schaden überhaupt abgedeckt ist. In diesem Artikel erfahren Sie, warum Versicherungen oft verweigern, welche Risiken abgedeckt sein sollten und wie Sie im Zweifelsfall vorgehen können.

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Die Versicherung zahlt den Wasserschaden nicht, wenn er nicht versichert wurde

Bevor Ihre Versicherung die Kosten für einen Wasserschaden übernimmt, prüft sie, ob der Schaden durch ein versichertes Risiko verursacht wurde und ob die beschädigten Gegenstände abgedeckt sind.

 

Die Versicherung zahlt nicht, wenn das falsche Risiko versichert wurde

Es gibt keine pauschale „Wasserversicherung“. Unterschiedliche Risiken müssen separat versichert werden:

 

-Leitungswasserschäden: z.B. durch Rohrbrüche oder defekte Waschmaschinen.

-Überschwemmungen: z.B. durch Flut oder Starkregen.

-Starkregen: z.B. wenn der Keller durch intensiven Regen vollläuft.

 

Eine Gebäudeversicherung enthält nicht automatisch eine Leitungswasserversicherung oder eine Überschwemmungsversicherung. Diese sind oft separate Versicherungen oder Zusatzoptionen.

 

Die Versicherung zahlt nur dann, wenn...

 

-Versicherungsschutz besteht: Der Versicherte muss zum Zeitpunkt des Schadens eine Versicherung für das spezifische Risiko haben.

-Versicherte Gegenstände betroffen sind: Es müssen Dinge beschädigt oder zerstört worden sein, die durch die Versicherung abgedeckt sind.

 

Wasserschaden durch Dritte

Wenn ein Wasserschaden durch Dritte verursacht wird, z.B. durch einen defekten Schlauch in der Mietwohnung, kann der Geschädigte Schadenersatz vom Verursacher fordern. Das ist ein normaler zivilrechtlicher Anspruch und kein Versicherungsfall. Hat der Geschädigte eine Hausratversicherung, kann er seine Ansprüche auch dort geltend machen, und die Versicherung wird den Schaden regulieren und dann Regress bei dem Verursacher nehmen. Der Vorteil ist, dass bei einer Hausratversicherung in der Regel der Neuwert und nicht nur der Zeitwert ersetzt wird.

Unterbrechungsversicherung bei Wasserschäden

Firmen, die durch Wasserschäden ihren Betrieb unterbrechen müssen, haben oft eine Betriebsunterbrechungsversicherung. Diese deckt den entgangenen Gewinn und laufende Kosten wie Löhne und Leasinggebühren ab. Es gibt kleinere und größere Varianten dieser Versicherung, die auch andere Risiken wie Brand, Einbruchdiebstahl oder Sturm abdecken können.

 

Wenn die Versicherung nicht zahlt

Sollte die Versicherung bei einem Wasserschaden nicht zahlen, ist es ratsam, einen Anwalt für Versicherungsrecht einzuschalten. Versicherungen haben oft detaillierte Ausschlussklauseln, und es kann schwierig sein, zu erkennen, ob diese im konkreten Fall greifen. Rechtsanwälte, die sich auf Versicherungsrecht spezialisiert haben, können helfen, Ansprüche durchzusetzen.

 

Nachweispflicht beim Wasserschaden

Die Nachweispflicht liegt beim Versicherungsnehmer. Er muss belegen, welche Gegenstände beschädigt oder zerstört wurden und dass das Risiko versichert war. Bei Wasserschäden ist dies schwieriger, da oft sofort alles beschädigte Material entsorgt wird. Vor der Entsorgung sollten alle Schäden dokumentiert und ein Sachverständiger zurate gezogen werden.

 

Häufige Gründe, warum die Versicherung nicht zahlt

 

-Nicht versichertes Risiko: Die Versicherung könnte behaupten, dass der Schaden nicht von der Police abgedeckt ist.

-Versicherungsbeginn: Wenn der Schaden vor Beginn der Versicherung eingetreten ist, wird oft versucht, dies nachzuweisen.

-Grobe Fahrlässigkeit: Die Versicherung könnte argumentieren, dass der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde, wie das unbeaufsichtigte Laufenlassen der Waschmaschine.

 

Für individuelle Fragen oder Unterstützung bei einem Wasserschaden, bei dem die Versicherung nicht zahlt, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns direkt per Telefon, E-Mail oder über das Kontaktformular auf unserer Website.

 

Ihre Ansprechpartner: Dr. Tim Horacek und Maurice Gutgesell

 

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