LG Mosbach (Az.: 7 O 39/23): Deckungsschutz bei Datenschutzverstößen zugesprochen

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In einem aktuellen Fall hat das Landgericht Mosbach am 21. Mai 2024 entschieden, dass die Rechtsschutzversicherung unserer Mandantin die Kosten für ein Berufungsverfahren übernehmen muss. Hintergrund war die Veröffentlichung persönlicher Daten der Mandantin durch ein Datenleck bei Facebook. Diese Daten wurden 2021 ohne ihre Zustimmung im Internet veröffentlicht, was die Mandantin dazu veranlasste, rechtliche Schritte einzuleiten und Schadensersatz sowie weitere Ansprüche geltend zu machen.

Hintergrund des Falls

Die Mandantin machte gegenüber Facebook Schadensersatzansprüche geltend, nachdem ihre personenbezogenen Daten im Rahmen des Datenlecks offengelegt worden waren. Neben dem Schadensersatz forderte sie auch eine Feststellung über zukünftige Ansprüche sowie Unterlassungs- und Auskunftsansprüche, um eine weitere unbefugte Verwendung ihrer Daten zu verhindern.

Der Streit um den Deckungsschutz

Die Versicherung verweigerte die Deckung mit der Begründung, dass die Berufung keine hinreichenden Erfolgsaussichten habe. Daraufhin holte die Klägerin einen Stichentscheid ein, der die Erfolgsaussichten der Berufung positiv beurteilte. Die Versicherung weigerte sich jedoch weiterhin, die Kosten zu übernehmen, und es kam zum Rechtsstreit über die Deckungspflicht.

Entscheidung des Gerichts

Das Landgericht Mosbach entschied nun, dass die Rechtsschutzversicherung die Kosten für das Berufungsverfahren übernehmen muss. Zentral für diese Entscheidung war die Feststellung, dass der von der Klägerin eingeholte Stichentscheid für die Versicherung bindend ist. Das Gericht stellte fest, dass der Stichentscheid die Erfolgsaussichten der Berufung ausreichend begründet hatte, insbesondere im Hinblick auf die damals noch nicht abschließend geklärte Rechtslage zum Datenschutz und zu Verstößen gegen die DSGVO.

Zudem wurde die Versicherung verurteilt, die Klägerin von den Kosten des Stichentscheids in Höhe von 766,36 Euro freizustellen. Die Versicherung muss nun auch die gesamten Kosten des Rechtsstreits tragen.

Bedeutung des Urteils

Dieses Urteil ist von erheblicher Bedeutung für Versicherungsnehmer, da es klarstellt, dass Rechtsschutzversicherungen ihre Deckungspflicht nicht ohne Weiteres ablehnen können, wenn ein positiver Stichentscheid vorliegt. Es stärkt die Position der Verbraucher, insbesondere bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Datenschutzverletzungen. Das Gericht betonte, dass der Versicherung die Möglichkeit genommen wird, die Erfolgsaussichten einer Berufung anzuzweifeln, wenn ein qualifizierter Stichentscheid vorliegt, der diese bestätigt.

Fazit

Das Urteil ist ein bedeutender Erfolg für die Klägerin und ein starkes Signal an Versicherungsunternehmen. Es unterstreicht die Verpflichtung der Versicherungen, ihre vertraglichen Zusagen einzuhalten und in Fällen von Datenschutzverstößen den nötigen Rechtsschutz zu gewähren. Für Betroffene von ähnlichen Fällen bietet dieses Urteil eine wertvolle Orientierung und stärkt das Vertrauen in die Durchsetzbarkeit ihrer Rechte.

Für weitere Informationen oder rechtliche Unterstützung bei ähnlichen Problemen steht unsere Kanzlei gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung.