LG Aachen (Az.: 9 O 239/23): DEURAG muss für Klage gegen Meta (Facebook) zählen

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Der Schutz persönlicher Daten ist für viele Menschen ein wichtiges Anliegen, doch was passiert, wenn diese Daten durch ein Datenleck an die Öffentlichkeit gelangen und die Rechtsschutzversicherung die notwendige Unterstützung verweigert? Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Aachen bringt hier Klarheit und stärkt die Rechte der Versicherungsnehmer.

Der Fall: Deckungszusage für Klage gegen Meta

Im Jahr 2021 wurden die persönlichen Daten von über 533 Millionen Facebook-Nutzern, darunter auch die Daten unseres Mandanten, durch ein schwerwiegendes Datenleck unbefugt veröffentlicht. Diese Daten, die unter anderem Namen, Telefonnummern und Wohnorte umfassten, wurden über ein „Contact-Import-Tool“ von Facebook gesammelt. Angesichts dieser Datenschutzverletzung entschied sich unser Mandant, gegen Meta Platforms Ireland Limited vorzugehen, um Schadensersatzansprüche und weitere Forderungen geltend zu machen.

Obwohl die DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG zunächst Deckungsschutz für das erstinstanzliche Verfahren gewährte, lehnte sie die Übernahme der Kosten für das Berufungsverfahren ab und argumentierte, dass keine hinreichenden Erfolgsaussichten bestünden. Unser Mandant beantragte daraufhin einen Stichentscheid durch einen unabhängigen Anwalt, der die Erfolgsaussichten des Berufungsverfahrens positiv bewertete. Dennoch weigerte sich die DEURAG, den Deckungsschutz zu gewähren.

Die wichtigsten Entscheidungsgründe des Gerichts

Das Landgericht Aachen entschied zugunsten des Klägers hinsichtlich der Deckungspflicht und stellte fest, dass die DEURAG die Kosten für das Berufungsverfahren übernehmen muss. Die wesentlichen Entscheidungsgründe waren:

Formunwirksame Ablehnung des Deckungsschutzes: Das Gericht stellte fest, dass die Ablehnung der Deckungszusage durch die DEURAG unwirksam war, weil die formalen Anforderungen nicht erfüllt wurden. Nach den Versicherungsbedingungen (§ 18 Abs. 1 ARB) muss eine Ablehnung schriftlich und begründet erfolgen und die Anforderungen des § 126 BGB einhalten, was bedeutet, dass sie eigenhändig unterschrieben sein muss. Die DEURAG hatte diese Ablehnung jedoch nicht ordnungsgemäß unterschrieben, wodurch sie formnichtig war. Dadurch bleibt der Anspruch auf Deckungsschutz bestehen, da die Versicherung ihren Pflichten nicht nachgekommen ist.

Verletzung der Informationspflicht: Eine weitere Begründung des Gerichts war, dass die Versicherung ihre Informationspflichten verletzt hat. Die DEURAG hätte den Versicherungsnehmer ausreichend über die Möglichkeit eines Stichentscheids informieren müssen. Da dies nicht erfolgte, trat die sogenannte Deckungsfiktion gemäß § 128 Satz 3 VVG ein: Die Versicherung wird so behandelt, als hätte sie den Deckungsschutz bereits zugesagt, da sie ihrer Informationspflicht nicht nachgekommen ist.

Kein Anspruch auf Kosten für den Stichentscheid: Das Gericht entschied jedoch, dass der Kläger keinen Anspruch auf die Erstattung der Kosten für den Stichentscheid hat. Nach den Versicherungsbedingungen (§ 18 Abs. 2 ARB) trägt die Versicherung die Kosten für den Stichentscheid nur, wenn eine formwirksame Ablehnung des Deckungsschutzes erfolgt ist. Da die Ablehnung der Versicherung unwirksam war, sind die Kosten für den Stichentscheid nicht zu erstatten.

Was bedeutet dieses Urteil für Versicherungsnehmer?

Dieses Urteil ist ein wichtiges Signal für alle Versicherungsnehmer: Rechtsschutzversicherungen dürfen die Deckung nicht ohne Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen ablehnen. Das Gericht hat klar gemacht, dass Versicherungen ihre Informationspflichten ernst nehmen müssen und die Ablehnung von Deckungszusagen nur unter strenger Einhaltung der Vorschriften erfolgen darf. Eine formnichtig ausgesprochene Ablehnung kann dazu führen, dass die Versicherung zur Übernahme der Kosten verpflichtet wird.

Wie sollten Versicherungsnehmer bei einer Deckungsverweigerung vorgehen?

Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung die Deckung verweigert, sollten Sie Folgendes beachten:

  • Prüfen Sie die formalen Anforderungen: Stellen Sie sicher, dass die Ablehnung der Deckung schriftlich erfolgt ist und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
  • Fordern Sie alle relevanten Informationen ein: Bitten Sie um eine detaillierte Begründung und klären Sie, ob auf Ihre Rechte, wie etwa den Stichentscheid, hingewiesen wurde.
  • Suchen Sie rechtlichen Beistand: Ein Anwalt mit Schwerpunkt im Versicherungsrecht kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen und die Erfolgsaussichten einer Klage zu bewerten.

Ein starkes Urteil für den Verbraucherschutz

Das Urteil des Landgerichts Aachen stärkt die Rechte der Versicherungsnehmer und zeigt, dass sich eine sorgfältige Prüfung der Ablehnung durch die Versicherung lohnt. Wenn Sie ebenfalls Schwierigkeiten mit Ihrer Rechtsschutzversicherung haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir unterstützen Sie dabei, Ihren Versicherungsschutz durchzusetzen.