AG Hamburg-St. Georg (Az.: 919 C 120/23): Gegen Facebook - ADVOCARD muss Deckung übernehmen
Was passiert, wenn die persönlichen Daten von Millionen Nutzern plötzlich öffentlich im Netz landen und die Verantwortlichen die Augen verschließen? Ein solches Szenario erlebte unser Mandant, dessen sensible Daten durch ein Sicherheitsleck bei Facebook ungeschützt ins Internet gelangten. Doch als er auf die Hilfe seiner Rechtsschutzversicherung zählte, um gegen die Verantwortlichen vorzugehen, lehnte diese die Deckung ab. Unser Mandant wollte das nicht hinnehmen – und wir entschieden uns, zu kämpfen.
Ein Skandal, der Millionen betrifft – und doch ganz persönlich ist
Der Vorfall klingt wie aus einem Krimi: Im April 2021 wurden persönliche Daten von über 533 Millionen Facebook-Nutzern weltweit ins Netz gestellt – darunter Namen, Telefonnummern, Wohnorte und Geburtstage. Auch unser Mandant war betroffen. Die Ursache? Eine Sicherheitslücke bei Facebook, die es Hackern ermöglichte, über das sogenannte „Contact-Import-Tool“ auf diese Daten zuzugreifen. Ohne es zu wissen, wurde unser Mandant zum Opfer gezielter Phishing-Attacken und eines massiven Datenschutzverstoßes.
In dieser Situation wollte unser Mandant seine Rechte verteidigen. Er plante, die Meta Platforms Ireland Limited, die für Facebook verantwortlich ist, wegen der groben Fahrlässigkeit zur Verantwortung zu ziehen. Um die Kosten für den Rechtsstreit abzudecken, beantragte er bei seiner Rechtsschutzversicherung, der ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG, eine Deckungszusage. Doch die Versicherung lehnte ab und behauptete, der Versicherungsfall sei bereits vor Beginn der Versicherung eingetreten – ein Argument, das wir als seine Anwälte nicht akzeptierten.
Das Urteil: Klare Worte für die Verbraucherrechte
Das Amtsgericht Hamburg-St. Georg gab unserem Mandanten Recht. Das Gericht entschied, dass die ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG verpflichtet ist, den beantragten Deckungsschutz zu gewähren. Die Richterin stellte klar, dass die Versicherung die Deckung nicht mit der Begründung verweigern konnte, der Schaden sei vor Versicherungsbeginn entstanden, da der eigentliche Datenschutzverstoß und die daraus resultierende Veröffentlichung der Daten erst 2021 erfolgten.
Zudem hatte die Versicherung es versäumt, unseren Mandanten korrekt über seine Möglichkeiten zu informieren, insbesondere über die Option eines Stichentscheids oder eines Schiedsgutachterverfahrens – entscheidende Maßnahmen im Versicherungsrecht, um die Erfolgsaussichten eines Rechtsstreits zu beurteilen. Diese Versäumnisse führten zur Deckungsfiktion gemäß § 128 Satz 3 VVG: Die Versicherung musste die Kosten übernehmen.
Warum dieses Urteil für alle Versicherungsnehmer wichtig ist
Das Urteil setzt ein klares Signal: Versicherungsnehmer dürfen sich nicht mit unzureichenden Begründungen ihrer Rechtsschutzversicherung abfinden. Insbesondere im Bereich des Datenschutzrechts sind Versicherungen verpflichtet, die Rechte ihrer Kunden umfassend zu schützen und sie korrekt zu informieren. Ein Verweis auf unklare Deckungsgründe reicht nicht aus, um die Pflicht zur Deckung zu umgehen.
Was Sie tun können, wenn die Versicherung die Deckung verweigert
Falls Ihre Rechtsschutzversicherung die Deckung ablehnt, hier einige Tipps:
- Fordern Sie eine schriftliche Begründung: Achten Sie darauf, dass alle rechtlichen Optionen, wie etwa ein Stichentscheid oder ein Schiedsgutachterverfahren, klar dargelegt werden.
- Suchen Sie rechtlichen Rat: Ein spezialisierter Anwalt kann die Erfolgsaussichten Ihrer Klage bewerten und Ihnen helfen, die richtigen Schritte zu planen.
- Kämpfen Sie für Ihre Rechte: Lassen Sie sich nicht entmutigen, gegen eine unrechtmäßige Ablehnung der Deckungszusage vorzugehen – oft bestehen gute Chancen, diese Entscheidung anzufechten.
Fazit: Ein klarer Sieg für den Verbraucherschutz
Dieses Urteil stärkt die Rechte der Versicherungsnehmer im Datenschutzrecht und zeigt, dass es sich lohnt, für den Versicherungsschutz zu kämpfen. Wir sind stolz darauf, dass wir unserem Mandanten helfen konnten, seine Ansprüche erfolgreich durchzusetzen. Wenn Sie sich in einer ähnlichen Situation befinden und Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen zur Seite. Kontaktieren Sie uns und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Rechte verteidigen.