AG Hamburg-St. Georg (Az. 919 C 119/23): Rechtschutz im Datenschutzskandal

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Stellen Sie sich vor, Ihre persönlichen Daten, die Sie auf einer sozialen Plattform wie Facebook geteilt haben, werden plötzlich durch ein Datenleck im Internet veröffentlicht. Ihre Telefonnummer, E-Mail-Adresse und andere sensible Informationen sind für jedermann zugänglich, und Betrüger nutzen diese Daten, um gezielte Phishing-Attacken gegen Sie durchzuführen. In solch einer Lage hoffen Sie auf den Schutz Ihrer Rechtsschutzversicherung – aber was, wenn die Versicherung die Deckung verweigert? Genau in dieser Situation befand sich unsere Mandantin, bis das Amtsgericht Hamburg-St. Georg entschied, dass die Versicherung zur Übernahme der Kosten verpflichtet ist.

Der Fall: Unser Einsatz für den Versicherungsschutz unserer Mandantin

Unsere Mandantin, die seit vielen Jahren aktiv auf Facebook ist und eine Rechtsschutzversicherung bei der ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG abgeschlossen hat, war von einem der größten Datenschutzskandale der letzten Jahre betroffen. 2021 wurde bekannt, dass durch ein Datenleck personenbezogene Daten von mehr als 533 Millionen Facebook-Nutzern, darunter auch die unserer Mandantin, kompromittiert und im Internet veröffentlicht wurden. Die Konsequenzen waren schwerwiegend: Die gestohlenen Daten wurden für betrügerische Zwecke wie Identitätsdiebstahl und Phishing verwendet.

Um sich gegen die Verletzung ihrer Datenschutzrechte zu wehren und Schadensersatzansprüche gegen die Meta Platforms Ireland Limited (Muttergesellschaft von Facebook) geltend zu machen, beantragte unsere Mandantin die Übernahme der Prozesskosten bei ihrer Rechtsschutzversicherung. Doch die Versicherung lehnte die Deckungszusage ab, mit der Begründung, der Versicherungsfall sei bereits vor dem Abschluss der Versicherung eingetreten und falle daher nicht unter den Versicherungsschutz. Wir als ihre Verfahrensbevollmächtigten sahen dies anders und begleiteten unsere Mandantin auf ihrem Weg durch die Instanzen, um die Rechte der Versicherungsnehmer zu stärken.

Das Gerichtsurteil: Versicherung muss Deckungsschutz gewähren

Das Amtsgericht Hamburg-St. Georg entschied zugunsten unserer Mandantin und stellte fest, dass die ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG verpflichtet ist, den beantragten Deckungsschutz zu gewähren. Das Gericht betonte, dass der Versicherungsfall im Jahr 2021 eingetreten sei, als die Datenschutzverletzung und der damit verbundene Schaden offenkundig wurden. Die Argumentation der Versicherung, dass der Fall bereits vor Abschluss der Versicherung entstanden sei, wurde als unbegründet abgewiesen.

Weiterhin stellte das Gericht fest, dass die Versicherung ihre Informationspflichten verletzt hatte, da sie unsere Mandantin nicht ausreichend über die Möglichkeit eines Stichentscheids oder eines Schiedsgutachterverfahrens aufgeklärt hatte. Diese Verfahren sind im Versicherungsrecht fest verankert, um die Erfolgsaussichten von Klagen objektiv zu prüfen. Aufgrund dieser Versäumnisse trat die sogenannte Deckungsfiktion gemäß § 128 Satz 3 VVG ein – die Versicherung wurde so behandelt, als hätte sie den Deckungsschutz bereits zugesagt.

Bedeutung des Urteils für Versicherungsnehmer im Datenschutzrecht

Das Urteil ist ein klares Signal: Versicherungsnehmer sollten sich nicht scheuen, ihre Rechte gegenüber ihrer Rechtsschutzversicherung durchzusetzen, insbesondere wenn die Deckungszusage zu Unrecht verweigert wird. Versicherungen sind verpflichtet, ihre Kunden umfassend über alle rechtlichen Optionen zu informieren und dürfen sich nicht auf unklare Begründungen stützen. Das Urteil zeigt auch, dass die Rechte der Verbraucher im Bereich des Datenschutzrechts gestärkt werden, besonders im Zusammenhang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Handlungsempfehlungen bei Ablehnung der Deckung durch die Versicherung

Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung die Deckung ablehnt, sollten Sie folgende Schritte in Betracht ziehen:

  • Verlangen Sie eine umfassende Begründung: Stellen Sie sicher, dass alle rechtlichen Optionen, wie etwa ein Stichentscheid oder ein Schiedsgutachterverfahren, klar erläutert werden.
  • Suchen Sie spezialisierten rechtlichen Beistand: Ein Anwalt, der auf Versicherungsrecht und Datenschutzrecht spezialisiert ist, kann die Erfolgsaussichten Ihrer Klage bewerten und Ihnen helfen, die besten nächsten Schritte zu planen.
  • Lassen Sie sich nicht entmutigen: Wenn Sie glauben, dass die Ablehnung Ihrer Deckungszusage ungerechtfertigt ist, können Sie gegen die Entscheidung der Versicherung vorgehen. Oft bestehen gute Chancen, Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.

Fazit: Ein Sieg für die Rechte der Verbraucher

Das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-St. Georg zeigt deutlich, dass es sich lohnt, für den Versicherungsschutz zu kämpfen, wenn eine Rechtsschutzversicherung ihre Pflichten nicht erfüllt. Unsere erfolgreiche Vertretung der Mandantin verdeutlicht, wie wichtig es ist, auf sein Recht zu bestehen und sich nicht von ungerechtfertigten Ablehnungen entmutigen zu lassen. Wenn Sie in einer ähnlichen Situation sind und Unterstützung benötigen, sind wir für Sie da. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Rechte durchsetzen und die beste Strategie für Ihren Fall entwickeln – sprechen Sie uns an und profitieren Sie von einer unverbindlichen Beratung.