Der Umgang mit sensiblen personenbezogenen Daten ist in der heutigen digitalen Welt ein zentraler Punkt des Verbraucherschutzes. Dies verdeutlicht ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Hamburg-St. Georg vom 12. Dezember 2023, in dem es um die Pflichten von Rechtsschutzversicherungen im Zusammenhang mit Datenschutzverletzungen ging. Im Fokus stand ein Kläger, dessen Facebook-Daten durch ein Sicherheitsleck im Jahr 2021 veröffentlicht wurden. Trotz dieser gravierenden Datenschutzverletzung verweigerte die ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG zunächst die Deckungszusage für die juristische Verfolgung von Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen.