LG Regensburg (Az.: 32 O 2058/23): AUXILIA wird zur Zahlung für Dieselskandal-Verfahren verpflichtet

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Klarheit schafft Sicherheit – zumindest sollte das der Fall sein, wenn man sich auf eine Rechtsschutzversicherung verlässt. Unsere Mandantin, eine langjährige Kundin der AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG, musste jedoch erfahren, dass ihr Versicherer anders handelte, als sie eine Deckungszusage für ihre Klage gegen die Mercedes-Benz Group AG im Zusammenhang mit dem Dieselskandal beantragte. Doch das Landgericht Regensburg entschied nun eindeutig: Die Versicherung muss die Deckung gewähren.

Der Kampf um die Deckungszusage

Im Juni 2015 erwarb unsere Mandantin einen Mercedes-Benz E 220 TCDI, ohne zu wissen, dass dieses Fahrzeug Teil eines der größten Abgasskandale in der Geschichte werden würde. Als bekannt wurde, dass der Wagen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgestattet war, die die tatsächlichen Emissionen manipulierten, entschied sich unsere Mandantin, Schadensersatzansprüche gegen die Mercedes-Benz Group AG geltend zu machen.

Doch die AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG weigerte sich, die Kosten für die Klage zu übernehmen. Ihre Begründung: Die Erfolgsaussichten seien zu gering. Unsere Mandantin, die sich nicht mit dieser Entscheidung abfinden wollte, entschloss sich, die Angelegenheit vor Gericht zu bringen – mit unserer Unterstützung als ihre rechtlichen Vertreter.

Das Urteil: Klarheit für Versicherungsnehmer

Das Landgericht Regensburg stellte fest, dass die Versicherung zur Deckung verpflichtet ist. Die Richter betonten, dass die AUXILIA nicht einfach pauschal die Deckung verweigern durfte, ohne alle rechtlichen Möglichkeiten zu erläutern, wie etwa die Option eines Stichentscheids oder eines Schiedsgutachterverfahrens. Aufgrund dieses Versäumnisses wurde die sogenannte Deckungsfiktion gemäß § 128 Satz 3 VVG angewendet: Die Versicherung gilt als verpflichtet, die Deckung zu gewähren, da sie ihren Informationspflichten nicht nachgekommen war.

Was bedeutet dieses Urteil für Sie?

Das Urteil des Landgerichts Regensburg zeigt, dass Versicherungen ihre Kunden umfassend und transparent informieren müssen. Versicherungsnehmer sollten sich nicht scheuen, ihre Rechte konsequent einzufordern, besonders wenn eine Rechtsschutzversicherung die Deckung ohne stichhaltige Begründung verweigert.

Was Sie tun können, wenn die Deckung verweigert wird

Falls Ihre Versicherung die Deckung ablehnt, sollten Sie folgende Schritte in Betracht ziehen:

  • Fordern Sie eine vollständige Begründung: Lassen Sie sich schriftlich darlegen, welche Gründe zur Ablehnung geführt haben und ob alle rechtlichen Optionen, wie etwa ein Stichentscheid oder ein Schiedsgutachterverfahren, korrekt erläutert wurden.
  • Suchen Sie rechtlichen Rat: Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht kann Ihre Erfolgsaussichten einschätzen und Ihnen helfen, die nächsten Schritte einzuleiten.
  • Gehen Sie gegen die Ablehnung vor: Oft bestehen gute Chancen, die Deckungszusage erfolgreich durchzusetzen.

Fazit: Ein starkes Urteil für den Verbraucherschutz

Dieses Urteil stärkt die Rechte der Versicherungsnehmer erheblich und setzt ein klares Zeichen für mehr Transparenz und Verantwortung seitens der Versicherungen. Wenn auch Sie Probleme mit Ihrer Rechtsschutzversicherung haben oder Unterstützung benötigen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen, sind wir für Sie da. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung – gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihr Recht auf Versicherungsschutz gewahrt bleibt.