LG Münster (Az.: 115 O 65/23): Erfolg im gerichtlichen Prozess gegen AUXILIA
In einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren entschied das Landgericht Münster am 27. November 2023, dass unser Mandant Anspruch auf Deckungsschutz für die gerichtliche Geltendmachung seiner Schadensersatzansprüche im Rahmen des Dieselskandals hat. Die Entscheidung stellt klar: Während der außergerichtliche Versuch ins Stocken geriet, nahm das Verfahren vor Gericht Fahrt auf und endete mit einem klaren Sieg für unseren Mandanten. Die AUXILIA Rechtsschutzversicherung AG wurde verurteilt, die Kosten für das gerichtliche Verfahren zu übernehmen.
Der Motor stockt: Der außergerichtliche Versuch
Unser Mandant erwarb im Jahr 2015 einen BMW X1, der später aufgrund einer manipulativen Abgassteuerung in den Fokus des Dieselskandals geriet. Es stellte sich heraus, dass das Fahrzeug mit einem Thermofenster ausgestattet war, das die Emissionswerte im realen Fahrbetrieb deutlich überschritt.
Der erste Schritt, den unser Mandant unternahm, war die außergerichtliche Geltendmachung seiner Schadensersatzansprüche gegen die BMW AG. Jedoch verweigerte die AUXILIA Rechtsschutzversicherung AG die Deckung für diese außergerichtlichen Maßnahmen, mit der Begründung, dass die Erfolgsaussichten zu diesem Zeitpunkt nicht ausreichend waren, um eine Einigung zu erzielen. Dieser außergerichtliche Versuch führte also ins Leere – der „Motor stockte“.
Vollgas vor Gericht: Der Erfolg auf der nächsten Etappe
Unser Mandant ließ sich jedoch nicht entmutigen und entschied sich, den Weg vor Gericht zu gehen. Das Landgericht Münster bestätigte, dass die AUXILIA Rechtsschutzversicherung AG verpflichtet ist, die Kosten für die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche zu übernehmen, da in diesem Fall ausreichend Erfolgsaussichten bestanden.
Ein entscheidender Wendepunkt war der von unserem Mandanten eingeholte Stichentscheid, der bestätigte, dass die Erfolgsaussichten einer Klage gegen die BMW AG positiv zu bewerten waren. Das Gericht erkannte den Stichentscheid als bindend an und urteilte, dass die Versicherung ihre Deckungspflicht nicht pauschal verweigern durfte. Hier nahm das Verfahren richtig Fahrt auf – „Vollgas vor Gericht“.
Einschränkungen: Ein paar Bremsspuren
Trotz des Siegs vor Gericht gab es Einschränkungen im Deckungsschutz: Die Versicherung wurde nur verpflichtet, die Kosten bis zu einem Schadensersatzbetrag von 4.875,00 € zu decken. Zudem musste sich unser Mandant die Nutzungsvorteile des Fahrzeugs anrechnen lassen, soweit diese den Fahrzeugwert zum Kaufzeitpunkt überstiegen. Auch die außergerichtlichen Kosten wurden von der Versicherung nicht übernommen, da der außergerichtliche Versuch als aussichtslos angesehen wurde.
Dieser Teil des Verfahrens zeigt, dass der außergerichtliche „Motor“ zwar ins Stocken geriet, vor Gericht jedoch alles glatt lief, sobald die Erfolgsaussichten klar dargelegt wurden.
Prozesskosten: Eine faire Verteilung
Da unser Mandant im außergerichtlichen Teil seiner Klage nicht erfolgreich war, entschied das Gericht, dass er 8 % der Prozesskosten zu tragen hat. Die übrigen 92 % der Kosten werden von der Versicherung getragen, da unser Mandant im gerichtlichen Verfahren vollständig obsiegte.
Fazit: Erfolg auf Umwegen
Dieses Urteil zeigt, dass der außergerichtliche Weg nicht immer die beste Option ist – insbesondere dann, wenn Erfolgsaussichten nicht eindeutig sind. Doch wie im Fall unseres Mandanten konnte vor Gericht ein klarer Sieg errungen werden, sobald die juristischen Argumente und Beweise stichhaltig waren. Trotz der anfänglichen Hindernisse konnte unser Mandant im gerichtlichen Verfahren „Vollgas geben“ und seine Ansprüche durchsetzen.
Falls Sie ebenfalls mit Problemen in der Rechtsschutzversicherung konfrontiert sind oder Ihre Schadensersatzansprüche im Dieselskandal geltend machen wollen, zögern Sie nicht, uns für eine kostenlose Erstberatung zu kontaktieren. Unsere erfahrenen Anwälte stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Ansprüche mit vollem Einsatz durchzusetzen – selbst wenn der „Motor“ einmal stockt.