LG Mosbach (Az.: 7 O 6/23): Erneute Rückweisung der Verjährungseinrede führt zu Deckungspflicht

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Am 25. Januar 2024 hat das Landgericht Mosbach in einem spannenden und wegweisenden Urteil die Verjährungseinrede der ADAC Rechtsschutzversicherung AG zurückgewiesen. In einem Fall, der auf den ersten Blick aussichtslos für den Versicherungsnehmer erschien, ging es um Schadensersatzansprüche im Rahmen des Dieselskandals gegen die Audi AG. Die Entscheidung stärkt nicht nur die Rechte von Verbrauchern im Diesel-Skandal, sondern legt auch neue Maßstäbe für den Umgang mit verjährungsbezogenen Einreden durch Rechtsschutzversicherungen.

Ausgangspunkt: Ein Diesel, eine Klage und eine verweigerte Deckung

Der Fall begann mit dem Kauf eines Audi A6 3.0 TDI im Jahr 2015. Später stellte sich heraus, dass das Fahrzeug mit der umstrittenen Abschalteinrichtung ausgestattet war, die bei der Überprüfung der Abgaswerte eine saubere Bilanz vorgaukelte, im alltäglichen Betrieb jedoch gegen die geltenden Emissionsnormen verstieß. Unser Mandant entschloss sich daraufhin, gegen die Audi AG vorzugehen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Trotz eines eindeutigen Sachverhalts verweigerte die ADAC Rechtsschutzversicherung AG die Deckung mit der Begründung, dass die Ansprüche angeblich verjährt seien. Damit nicht genug: Es wurde auch argumentiert, dass die Erfolgsaussichten einer Klage gegen Audi aufgrund der Komplexität des Falls und der Vielzahl an parallelen Verfahren gering seien.

Eine entscheidende Wende: Gericht lehnt Verjährungseinrede ab

Das Landgericht Mosbach entschied, dass die von der Versicherung erhobene Verjährungseinrede unzutreffend sei. Gemäß den Ausführungen des Gerichts begann die Verjährungsfrist nicht im Jahr 2015, als der Dieselskandal öffentlich wurde, sondern erst mit dem Erwerb des Fahrzeugs und der Kenntnis unseres Mandanten von den Manipulationen. Dies bedeutete, dass die Ansprüche nicht verjährt waren, da unser Mandant erst nach dem Kauf von der Manipulation der Software erfuhr.

Dieses Urteil ist insbesondere deshalb bemerkenswert, weil es deutlich macht, dass der Verjährungsbeginn in Fällen wie dem Dieselskandal nicht immer an den Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung geknüpft ist, sondern an die individuelle Kenntnis des Käufers.

Deckungspflicht bestätigt: Stichentscheid bindend

Zusätzlich zur Ablehnung der Verjährungseinrede stellte das Gericht fest, dass die Versicherung zur Deckung der Kosten verpflichtet ist, die durch die gerichtliche Geltendmachung der Schadensersatzansprüche entstehen. Unser Mandant hatte im Vorfeld einen positiven Stichentscheid erwirkt, der die Erfolgsaussichten der Klage bejahte.

Das Gericht sah diesen Stichentscheid als bindend an und stellte klar, dass die Versicherung ihre Ablehnung der Deckung nicht einfach auf allgemeine Unsicherheiten bezüglich der Erfolgsaussichten stützen dürfe. Der Stichentscheid wurde als ausreichend angesehen, um die Erfolgsaussichten zu untermauern.

Präklusion: Verpasste Chance der Versicherung

Ein weiterer spannender Aspekt dieses Falls ist die Anwendung des Konzepts der Präklusion. Die ADAC Rechtsschutzversicherung AG hatte ihre Ablehnung der Deckungszusage nicht unverzüglich erklärt, was zur Folge hatte, dass sie nachträglich keine weiteren Einwände gegen die Deckung erheben durfte. Das Gericht verwies darauf, dass der Versicherer mit seiner verzögerten Ablehnung das Recht auf nachträgliche Einwände verloren habe. Dies ist ein wichtiger Hinweis für Versicherungsnehmer, da es zeigt, dass Versicherungen sich an strenge Fristen halten müssen, um nicht in eine präkludierte Position zu geraten.

Materielle Schäden: Versicherung in der Pflicht

Wegen der verzögerten Deckungszusage und der daraus resultierenden Unsicherheiten sah sich unser Mandant gezwungen, einen Prozesskostenfinanzierungsvertrag mit einem Drittanbieter abzuschließen. Das Gericht entschied, dass die Versicherung verpflichtet ist, die dadurch entstandenen materiellen Schäden vollständig zu ersetzen. Dies umfasst alle zusätzlichen Kosten, die aufgrund der fehlerhaften Ablehnung der Deckung durch die Versicherung entstanden sind.

Fazit: Meilenstein für Verbraucherrechte und Diesel-Klagen

Dieses Urteil setzt neue Maßstäbe im Umgang mit der Verjährungseinrede und zeigt, dass Versicherungen ihre Deckungsablehnung nicht ohne klare und fundierte Begründungen durchführen können. Es zeigt auch, dass Präklusion eine entscheidende Rolle im Umgang mit verspäteten Ablehnungen spielen kann und gibt den Verbrauchern im Dieselskandal ein starkes Werkzeug an die Hand, um ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

Falls Sie in einer ähnlichen Situation sind und Ihre Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage verweigert, zögern Sie nicht, uns für eine kostenlose Erstberatung zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Ansprüche kompetent und erfolgreich durchzusetzen.