LG Köln (Az.: 20 O 99/23): Erneute Deckungszusage im sog. Dieselskandal

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Es gibt Situationen, in denen Versicherungsnehmer erfahren müssen, dass die Unterstützung ihrer Rechtsschutzversicherung ausbleibt – oft gerade dann, wenn sie diese am meisten benötigen. Genau das erlebte unser Mandant, als seine Versicherung, die Zurich Rechtsschutz Deutschland GmbH, die Deckungszusage für eine Klage gegen die Mercedes-Benz Group AG verweigerte. Doch das Landgericht Köln stellte klar, dass diese Ablehnung unrechtmäßig war – ein bedeutendes Urteil für den Verbraucherschutz und die Rechte von Versicherungsnehmern.

Der Fall: Vom Kauf eines Diesel-Fahrzeugs zum Rechtsstreit

Unser Mandant erwarb im Juli 2018 einen gebrauchten Mercedes-Benz E 350 CDI T BlueTEC, der später im Rahmen des Dieselskandals in den Fokus geriet. Bei dem Fahrzeug wurde festgestellt, dass es mit unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgestattet war, darunter das sogenannte "Thermofenster". Diese Vorrichtungen bewirkten, dass die Abgasreinigung nur unter bestimmten Prüfbedingungen ordnungsgemäß funktionierte, während im normalen Straßenverkehr deutlich höhere Emissionen auftraten.

Angesichts dieser Situation entschloss sich unser Mandant, Schadensersatzansprüche gegen die Mercedes-Benz Group AG geltend zu machen. Ziel war es, eine Rückabwicklung des Kaufvertrags und die Rückerstattung des Kaufpreises zu erreichen. Um diese Ansprüche juristisch durchzusetzen, wandte sich unser Mandant an seine Rechtsschutzversicherung und beantragte eine Deckungszusage. Die Zurich Rechtsschutz Deutschland GmbH lehnte jedoch ab, mit der Begründung, dass die Erfolgsaussichten der Klage zu gering seien. Mit unserer Unterstützung beschloss unser Mandant, die Entscheidung der Versicherung gerichtlich anzufechten.

Das Urteil: Gericht verurteilt Versicherung zur Gewährung des Deckungsschutzes

Das Landgericht Köln gab unserem Mandanten Recht und entschied, dass die Zurich Rechtsschutz Deutschland GmbH zur Gewährung des beantragten Deckungsschutzes verpflichtet ist. Das Gericht argumentierte, dass die Versicherung die Ablehnung nicht pauschal auf mangelnde Erfolgsaussichten stützen dürfe, ohne den Versicherungsnehmer korrekt über alle rechtlichen Möglichkeiten und Verfahrenswege zu informieren – insbesondere über die Option eines Stichentscheids oder eines Schiedsgutachterverfahrens.

Da die Versicherung diese wesentlichen Informationen versäumt hatte, trat die sogenannte Deckungsfiktion gemäß § 128 Satz 3 VVG ein: Die Versicherung galt als verpflichtet, den Versicherungsschutz zu gewähren, da sie ihren Informationspflichten nicht nachgekommen war. Zudem bestätigte das Gericht, dass die Klage unseres Mandanten gegen die Mercedes-Benz Group AG hinreichende Erfolgsaussichten hatte. Es berief sich dabei auf die neuesten Entwicklungen in der Rechtsprechung, die die Position der betroffenen Fahrzeugkäufer im Rahmen des Dieselskandals deutlich stärken.

Bedeutung dieses Urteils für Versicherungsnehmer

Dieses Urteil unterstreicht, dass Versicherungsnehmer ihre Rechte gegenüber Rechtsschutzversicherern aktiv verteidigen sollten. Versicherungen sind verpflichtet, ihren Kunden alle rechtlichen Optionen verständlich darzulegen und dürfen sich nicht auf unklare oder unzureichende Begründungen für eine Ablehnung der Deckungszusage stützen. Besonders im Kontext von Fällen wie dem Dieselskandal zeigt dieses Urteil, dass sich der Einsatz für den Versicherungsschutz lohnt.

Was tun bei Ablehnung der Deckung durch die Versicherung?

Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung die Deckung verweigert, sollten Sie folgende Schritte in Betracht ziehen:

  • Fordern Sie eine umfassende Begründung: Verlangen Sie eine schriftliche Erläuterung, die alle rechtlichen Optionen, wie etwa ein Stichentscheid oder ein Schiedsgutachterverfahren, klar beschreibt.
  • Holen Sie sich rechtliche Unterstützung: Ein Anwalt, der auf Versicherungsrecht spezialisiert ist, kann Ihnen helfen, die Erfolgsaussichten Ihrer Klage zu bewerten und die besten nächsten Schritte zu planen.
  • Geben Sie nicht auf: Lassen Sie sich von einer Ablehnung nicht entmutigen. Oft bestehen gute Chancen, die Deckungszusage doch noch erfolgreich durchzusetzen.

Fazit: Ein bedeutender Sieg für den Verbraucherschutz

Das Urteil des Landgerichts Köln stärkt die Rechte von Versicherungsnehmern und zeigt, dass es sich lohnt, gegen unrechtmäßige Ablehnungen der Rechtsschutzversicherung vorzugehen. Unsere erfolgreiche Vertretung des Mandanten verdeutlicht, dass Versicherungsnehmer ihre Rechte nicht kampflos aufgeben sollten. Wenn Sie sich in einer ähnlichen Situation befinden und Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung – gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre Versicherungsansprüche und sorgen dafür, dass Ihr Recht auf Versicherungsschutz gewahrt bleibt.