LG Berlin (Az.: 24 O 60/23): Unberechtigte Deckungsablehnung der Allianz

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In einem aktuellen Urteil des Landgerichts Berlin (Az.: 24 O 60/23) wurde entschieden, dass die Allianz Rechtsschutz-Service GmbH verpflichtet ist, einem von uns vertretenen Kläger Deckungsschutz für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Volkswagen AG zu gewähren. Das Urteil unterstreicht die Bedeutung des Verbraucherschutzes im Bereich des Versicherungsrechts und markiert einen weiteren Meilenstein in der Durchsetzung von Rechten gegen unberechtigte Ablehnungen durch Versicherer.

Die Ausgangslage: Was war passiert?

Unser Mandant, langjähriger Versicherungsnehmer bei der Allianz, erwarb im Jahr 2017 einen Audi Avant, der mit einem Motor ausgestattet ist, welcher im Rahmen des sogenannten „Dieselskandals“ auffällig wurde. Dabei handelt es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung zur Manipulation von Abgaswerten, was die gesetzlichen Emissionsvorschriften nur im Testbetrieb erfüllt, jedoch nicht im realen Straßenverkehr.

Als dies bekannt wurde, forderte unser Mandant von seiner Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage für die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Volkswagen AG. Die Allianz lehnte diese mit der Begründung ab, es bestehe keine ausreichende Aussicht auf Erfolg, da die Rechtslage noch nicht höchstrichterlich geklärt sei.

Warum das Urteil des Gerichts für Versicherungsnehmer wichtig ist

Das Landgericht Berlin hat nun zugunsten unseres Mandanten entschieden und die Versicherung verpflichtet, den beantragten Deckungsschutz zu gewähren. Das Gericht stellte fest, dass die Allianz nicht berechtigt war, die Deckung aufgrund fehlender Erfolgsaussichten zu verweigern. Auch wenn die höchstrichterliche Klärung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) erst nach der Ablehnung erfolgte, konnte sich die Allianz nicht darauf berufen. Das Gericht argumentierte, dass die objektive Rechtslage, wie sie letztlich durch den EuGH geklärt wurde, maßgeblich ist – unabhängig davon, wann diese Entscheidung getroffen wurde.

Dies bedeutet, dass Versicherungen nicht ohne weiteres die Deckung verweigern können, indem sie auf eine unklare Rechtslage verweisen. Die Entscheidung stellt klar, dass die Rechtsschutzversicherer die Interessen der Versicherungsnehmer ernst nehmen und sich nicht auf Unsicherheiten in der Rechtslage stützen dürfen, um Deckungszusagen zu verweigern.

Einblick in die Entscheidungsgründe

Das Gericht hob hervor, dass die Allianz im Ablehnungsschreiben zunächst keinen ausreichenden Hinweis auf die Möglichkeit eines Stichentscheids oder eines Schiedsgutachterverfahrens gegeben hatte. Der Versicherer wies erst spät auf diese Möglichkeit hin, was gegen die Pflicht zur umfassenden Information des Versicherungsnehmers verstößt. Dieses Versäumnis führte zur sogenannten Deckungsfiktion gemäß § 128 Satz 3 VVG. Das bedeutet, dass die Versicherung so behandelt wird, als hätte sie den Deckungsschutz bereits erteilt, wenn sie nicht ordnungsgemäß auf alle rechtlichen Möglichkeiten hingewiesen hat.

Weiterhin bestätigte das Gericht, dass die Rechtsverfolgung unseres Mandanten eine hinreichende Aussicht auf Erfolg hatte. Die Allianz hätte die Deckung daher nicht pauschal ablehnen dürfen. Die Entscheidung des EuGH zum „Dieselskandal“ stärkte die Position der Verbraucher und führte zu einer klareren rechtlichen Grundlage, auf die sich auch unser Mandant berufen konnte.

Was bedeutet das für Sie als Versicherungsnehmer?

Dieses Urteil verdeutlicht, dass es sich für Versicherungsnehmer lohnt, ihre Rechte gegenüber Rechtsschutzversicherern durchzusetzen, insbesondere dann, wenn der Versicherer eine Deckungszusage verweigert. Es ist wichtig, die genauen Gründe für die Ablehnung zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen. Oftmals bestehen gute Chancen, eine ursprünglich verweigerte Deckung doch noch durchzusetzen.

Unsere Kanzlei unterstützt Mandanten dabei, ihre Ansprüche gegen Rechtsschutzversicherer durchzusetzen. Wir helfen Ihnen, den richtigen Weg zu finden, um Ihre Rechte zu sichern und die Deckung zu erhalten, die Ihnen zusteht.

Tipps für den Umgang mit einer Deckungsablehnung

Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung die Deckung verweigert, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  • Überprüfen Sie die Ablehnungsgründe: Achten Sie darauf, ob die Versicherung alle rechtlichen Möglichkeiten erklärt hat, z. B. den Hinweis auf ein Schiedsgutachterverfahren.
  • Holen Sie sich rechtlichen Rat: Ein spezialisierter Anwalt kann die Erfolgsaussichten Ihrer Klage einschätzen und Sie zu den nächsten Schritten beraten.
  • Nutzen Sie rechtliche Mittel: Wenn Sie glauben, dass die Deckung zu Unrecht verweigert wurde, können Sie gegen die Entscheidung des Versicherers vorgehen.

Fazit: Erfolg durch rechtliche Unterstützung

Das Urteil des Landgerichts Berlin zeigt, wie wichtig es ist, bei Streitigkeiten mit Rechtsschutzversicherungen konsequent zu handeln. Wenn Sie als Versicherungsnehmer nicht alleine dastehen möchten, stehen wir Ihnen zur Seite. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Rechte sichern!