AG Münster (Az.: 49 C 472/23): LVM zu Deckungsschutz verpflichtet

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Das Amtsgericht Münster hat in einem aktuellen Urteil (Az.: 49 C 472/23) entschieden, dass die LVM Rechtsschutz-Service GmbH verpflichtet ist, unserem Mandanten Deckungsschutz für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Mercedes-Benz Group AG zu gewähren. Dieses Urteil setzt ein starkes Zeichen für alle Versicherungsnehmer, die ihre Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen, um Ansprüche gegen große Konzerne durchzusetzen und sich gegen ungerechtfertigte Ablehnungen zu wehren.

Der Fall: Unser Mandant kämpft um seinen Rechtsschutz

Unser Mandant, der seit 1983 eine Rechtsschutzversicherung bei der LVM Rechtsschutz-Service GmbH unterhält, erwarb 2016 einen gebrauchten Mercedes-Benz, der später als Teil des „Dieselskandals“ identifiziert wurde. Das Fahrzeug war mit unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgestattet, die die Abgaswerte manipulierten, sodass die gesetzlichen Grenzwerte nur unter bestimmten Testbedingungen eingehalten wurden. Als bekannt wurde, dass sein Fahrzeug betroffen war, entschloss sich unser Mandant, Schadensersatzansprüche gegen die Mercedes-Benz Group AG geltend zu machen.

Um diesen Anspruch durchzusetzen, wandte er sich an seine Rechtsschutzversicherung und beantragte eine Deckungszusage für die anfallenden Prozesskosten. Die LVM lehnte jedoch mehrfach ab und argumentierte, dass die Erfolgsaussichten für eine Klage zu gering seien. Mit unserer Unterstützung als seine Verfahrensbevollmächtigten beschloss unser Mandant, gegen diese Entscheidung der Versicherung vorzugehen und seine Rechte durchzusetzen.

Gericht stärkt die Rechte unseres Mandanten

Das Amtsgericht Münster entschied zugunsten unseres Mandanten und verpflichtete die LVM Rechtsschutz-Service GmbH, den beantragten Deckungsschutz zu gewähren. Das Gericht stellte fest, dass die Versicherung die Deckungszusage nicht einfach pauschal verweigern durfte. Besonders wichtig war dabei, dass die Versicherung ihren Kunden nicht ordnungsgemäß über seine Rechte und die Möglichkeit eines Stichentscheids oder eines Schiedsgutachterverfahrens informiert hatte. Diese Verfahren sind im Versicherungsrecht vorgesehen, um die Erfolgsaussichten einer Klage objektiv zu prüfen.

Da die Versicherung diese Informationspflichten verletzt hatte, führte dies zur sogenannten Deckungsfiktion gemäß § 128 Satz 3 VVG – die Versicherung wurde so behandelt, als hätte sie den Deckungsschutz bereits zugesagt. Weiterhin bestätigte das Gericht, dass die Klage unseres Mandanten gegen die Mercedes-Benz Group AG eine ausreichende Aussicht auf Erfolg hatte, insbesondere unter Berücksichtigung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs, die die Rechte der Verbraucher im Rahmen des Abgasskandals gestärkt haben.

Was dieses Urteil für Versicherungsnehmer bedeutet

Dieses Urteil ist ein klares Signal: Versicherungsnehmer haben das Recht, ihre Ansprüche gegenüber der Rechtsschutzversicherung aktiv durchzusetzen, besonders wenn die Deckungszusage unrechtmäßig verweigert wird. Versicherer sind verpflichtet, ihre Kunden umfassend zu informieren und können sich nicht auf vage Argumente wie "mangelnde Erfolgsaussichten" berufen, ohne stichhaltige Begründungen zu liefern.

Unsere Empfehlungen für Versicherungsnehmer bei einer Deckungsablehnung

Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung die Deckung verweigert, sollten Sie folgende Schritte in Erwägung ziehen:

  • Fordern Sie eine detaillierte Begründung: Stellen Sie sicher, dass die Ablehnung klar formuliert ist und Hinweise auf mögliche rechtliche Optionen wie ein Stichentscheid oder ein Schiedsgutachterverfahren enthält.
  • Rechtliche Beratung einholen: Ein Anwalt, der sich auf Versicherungsrecht spezialisiert hat, kann Ihnen helfen, die Erfolgsaussichten Ihrer Klage zu bewerten und die besten nächsten Schritte zu planen.
  • Ihre Rechte aktiv verteidigen: Sollten Sie den Verdacht haben, dass die Ablehnung ungerechtfertigt ist, gehen Sie rechtlich dagegen vor. Viele Versicherungsnehmer wissen nicht, dass sie oft gute Chancen haben, eine Ablehnung anzufechten und die Deckungszusage doch noch zu erhalten.

Fazit: Ein starkes Signal für den Verbraucherschutz

Das Urteil des Amtsgerichts Münster stärkt die Rechte von Versicherungsnehmern und zeigt, dass es sich lohnt, gegen unberechtigte Ablehnungen der Rechtsschutzversicherung vorzugehen. Als Verfahrensbevollmächtigte unseres Mandanten konnten wir zeigen, wie wichtig es ist, hartnäckig für den Versicherungsschutz zu kämpfen, der unseren Mandanten zusteht. Wenn Sie sich in einer ähnlichen Situation befinden, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir bieten Ihnen eine unverbindliche Beratung und helfen Ihnen, Ihre Versicherungsansprüche durchzusetzen.