AG Münster (Az.: 48 C 601/23): Gericht weist Pauschalargument der Versicherung zurück

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Das Amtsgericht Münster hat in einem richtungsweisenden Urteil vom 17. August 2023 entschieden, dass die ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH verpflichtet ist, unserem Mandanten Deckungsschutz für die außergerichtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Volkswagen AG zu gewähren. Der Fall betrifft den Kauf eines Fahrzeugs mit einem manipulierten EA 189 Motor, der im Zentrum des Diesel-Abgasskandals steht.

Hintergrund des Rechtsstreits

Unser Mandant erwarb am 10. April 2018 einen gebrauchten VW T5 Multivan California 2.0 TDI, bei dem sich herausstellte, dass eine prüfstandsbezogene Abschalteinrichtung verbaut war. Diese Manipulation ermöglichte es, die gesetzlichen Abgasnormen nur auf dem Prüfstand zu erfüllen, was außerhalb des Prüfstands zu einem erhöhten Stickoxidausstoß führte. In diesem Zusammenhang forderte unser Mandant von der ERGO Rechtsschutzversicherung die Übernahme der Kosten für eine außergerichtliche Einigung sowie für ein potenzielles Gerichtsverfahren gegen den Hersteller Volkswagen AG.

Die Versicherung lehnte eine Deckungszusage für die außergerichtliche Geltendmachung ab und argumentierte, dass eine vorgerichtliche Einigung mit Volkswagen aufgrund ähnlicher Fälle aussichtslos sei. Unser Mandant ließ sich jedoch nicht entmutigen und bestand auf seiner Forderung nach einer fairen rechtlichen Vertretung, um seine Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen.

Wesentliche Entscheidungsgründe des Gerichts

Deckungsschutz für außergerichtliche Maßnahmen: Das Gericht stellte fest, dass die Versicherung verpflichtet ist, die Kosten für die außergerichtliche Geltendmachung zu übernehmen. Die Begründung der Versicherung, dass eine vorgerichtliche Einigung aussichtslos sei, überzeugte das Gericht nicht. Es argumentierte, dass ein solcher Verweis nicht automatisch dazu führe, dass die rechtlichen Bemühungen vorab als unzulässig oder erfolglos eingestuft werden könnten.

Stichentscheid als bindende Grundlage: Unser Mandant legte einen sogenannten Stichentscheid vor, der die Erfolgsaussichten einer Klage positiv bewertete. Das Gericht sah in diesem Stichentscheid eine bindende Grundlage und folgte der Einschätzung, dass die Forderungen unseres Mandanten berechtigt sind.

Kein Verzicht auf außergerichtliche Versuche: Die Auffassung der ERGO, dass die Kosten eines außergerichtlichen Vorgehens nicht übernommen werden müssten, weil Volkswagen regelmäßig nicht zu einer vorgerichtlichen Einigung bereit sei, wies das Gericht zurück. Ein außergerichtlicher Vergleich sei stets eine sinnvolle und notwendige Maßnahme, um den Gerichtsweg zu vermeiden. Daher müsse die Versicherung auch für diese Kosten aufkommen.

Weitere wichtige Aspekte

Das Gericht entschied zudem, dass die Kosten des Rechtsstreits zu 90 % unserem Mandanten und zu 10 % der Beklagten auferlegt werden. Die Entscheidung bezüglich der Kosten ist vorläufig vollstreckbar, jedoch kann die Vollstreckung durch eine Sicherheitsleistung abgewendet werden.

Bedeutung des Urteils für Versicherungsnehmer

Dieses Urteil stärkt die Rechte von Versicherungsnehmern im Diesel-Abgasskandal erheblich. Es stellt klar, dass Rechtsschutzversicherungen nicht pauschal die Kostenübernahme für außergerichtliche Maßnahmen verweigern dürfen. Das Gericht hat unmissverständlich festgestellt, dass der Versuch einer außergerichtlichen Einigung nicht von vornherein als aussichtslos angesehen werden kann.

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