Eine Auswahl unserer erstrittenen versicherungsrechtlichen Urteile im Dieselskandal

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Urteile | Dieselskandal

AG Münster (Az.: 48 C 601/23): Gericht weist Pauschalargument der Versicherung zurück

Das Amtsgericht Münster hat in einem richtungsweisenden Urteil vom 17. August 2023 entschieden, dass die ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH verpflichtet ist, unserem Mandanten Deckungsschutz für die außergerichtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Volkswagen AG zu gewähren. Der Fall betrifft den Kauf eines Fahrzeugs mit einem manipulierten EA 189 Motor, der im Zentrum des Diesel-Abgasskandals steht.

Urteile | Dieselskandal

LG Berlin (Az.: 23 O 61/23): Stichentscheid entfaltet Bindungswirkung

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass die Allianz Versicherungs AG die Kosten für einen Stichentscheid übernehmen muss, den ein Versicherungsnehmer zur Klärung von Schadensersatzansprüchen gegen die Mercedes-Benz Group AG eingeholt hatte. Dieser Fall verdeutlicht, wie wichtig es ist, als Versicherungsnehmer auf seine Rechte zu bestehen, insbesondere wenn die Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme verweigert.

Urteile | Dieselskandal

AG Düsseldorf (Az.: 26 C 58/22): ARAG muss Berufungsverfahren decken

Unsere Kanzlei hat erfolgreich einen Fall gegen die ARAG SE (Deutschland) vertreten, in dem das Amtsgericht Düsseldorf am 2. Juni 2023 zugunsten unserer Mandantin entschieden hat. Das Gericht stellte fest, dass die ARAG SE verpflichtet ist, die Klägerin von den Gerichtskosten und Anwaltskosten des Berufungsverfahrens vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht vollständig freizustellen.

Urteile | Dieselskandal

LG Heilbronn (Az.: 4 O 104/22): Erstes positives Urteil im "Dieselskandal"

Das Landgericht Heilbronn hat am 17. Oktober 2022 entschieden, dass die RSS Rechtsschutz-Service-GmbH im Auftrag der DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG verpflichtet ist, unserem Mandanten Deckungsschutz für ein bereits abgeschlossenes Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Stuttgart zu gewähren. Das Verfahren bezieht sich auf Schadensersatzansprüche im Kontext des sogenannten „Dieselskandals“.