Eine Auswahl unserer erstrittenen versicherungsrechtlichen Urteile im Dieselskandal

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Urteile | Dieselskandal

AG Münster (Az.: 49 C 472/23): LVM zu Deckungsschutz verpflichtet

Das Amtsgericht Münster hat in einem aktuellen Urteil (Az.: 49 C 472/23) entschieden, dass die LVM Rechtsschutz-Service GmbH verpflichtet ist, unserem Mandanten Deckungsschutz für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Mercedes-Benz Group AG zu gewähren. Dieses Urteil setzt ein starkes Zeichen für alle Versicherungsnehmer, die ihre Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen, um Ansprüche gegen große Konzerne durchzusetzen und sich gegen ungerechtfertigte Ablehnungen zu wehren.

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LG Münster (Az.: 115 O 65/23): Erfolg im gerichtlichen Prozess gegen AUXILIA

In einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren entschied das Landgericht Münster am 27. November 2023, dass unser Mandant Anspruch auf Deckungsschutz für die gerichtliche Geltendmachung seiner Schadensersatzansprüche im Rahmen des Dieselskandals hat. Die Entscheidung stellt klar: Während der außergerichtliche Versuch ins Stocken geriet, nahm das Verfahren vor Gericht Fahrt auf und endete mit einem klaren Sieg für unseren Mandanten. Die AUXILIA Rechtsschutzversicherung AG wurde verurteilt, die Kosten für das gerichtliche Verfahren zu übernehmen.

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LG Köln (Az.: 20 O 78/23): Deckungszusage gegen Schadensersatzklage

In einem Urteil des Landgerichts Köln wurde die Zurich Rechtsschutz Deutschland GmbH dazu verpflichtet, einem Versicherten Deckungsschutz für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Mercedes-Benz Group AG zu gewähren. Dieser Fall verdeutlicht die Bedeutung der Rechte von Versicherungsnehmern, insbesondere wenn ihre Versicherung nicht zahlt.

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AG Hamburg-St. Georg (Az.: 924 C 79/23): Zurückweisung der Verjährungseinrede führt zu Deckungspflicht

In einem richtungsweisenden Urteil vom 01. November 2023, entschied das Amtsgericht Hamburg-St. Georg, dass die ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG verpflichtet ist, unserem Mandanten Deckungsschutz für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Škoda Auto a.s. zu gewähren. Dabei wies das Gericht insbesondere die Verjährungseinrede der Versicherung zurück, wodurch die Rechte des Versicherungsnehmers im Dieselskandal weiter gestärkt wurden.

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LG Köln (Az.: 20 O 65/23): ADAC gewährt Deckungsschutz für Differenzschadens­ersatzanspruch

Das Landgericht Köln hat am 18. Oktober 2023 entschieden, dass die ADAC RSR GmbH verpflichtet ist, dem von unserer Kanzlei vertretenen Mandanten Deckungsschutz für die außergerichtliche und erstinstanzliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Mercedes-Benz Group AG zu gewähren. Diese Ansprüche resultieren aus dem Kauf eines Fahrzeugs, bei dem unzulässige Abschalteinrichtungen vermutet werden. Die Deckung gilt jedoch nur für einen Differenzschadensersatzanspruch in Höhe von maximal 15 % des gezahlten Kaufpreises.

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LG Hannover (Az.: 2 O 19/23): Erfolgsaussichten führen zu Obsiegen vor Landgericht

In einem weiteren wichtigen Urteil hat das Landgericht Hannover erneut entschieden, dass die ADAC Rechtsschutzversicherung verpflichtet ist, einem Versicherungsnehmer Deckungsschutz für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die BMW AG zu gewähren. Der Fall dreht sich um die immer wiederkehrende Frage der Deckungspflicht bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Abgasmanipulationen.

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LG Rostock (Az.: 4 O 230/23): Verpflichtung der AUXILIA zur Deckungszusage und Kostenübernahme

Am 11. Oktober 2023 entschied das Landgericht Rostock zugunsten unseres Mandanten und stellte fest, dass die AUXILIA Rechtsschutz-Versicherung AG verpflichtet ist, den notwendigen Deckungsschutz im Rahmen des Dieselskandals zu gewähren. Das Gericht urteilte, dass die Beklagte alle materiellen Schäden ersetzen muss, die durch die verweigerte Deckungszusage entstanden sind.

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LG Berlin (Az.: 2 O 61/23): Gericht verpflichtet Allianz zur Kostenübernahme für Stichentscheid

Einer unserer Mandanten, der seit vielen Jahren bei der Allianz Rechtsschutzversicherung rechtsschutzversichert ist, erwarb im Jahr 2016 einen gebrauchten Audi A6 2.0 TDI. Im Rahmen des sogenannten Dieselskandals machte unser Mandant Ansprüche gegen die Audi AG geltend, da das Fahrzeug mit einem Motor des Typs EA 189 ausgestattet war, welcher von den Manipulationen an der Abgasreinigung betroffen war. Die Audi AG hatte auf das Fahrzeug ein Software-Update aufgespielt, welches nach Ansicht des Klägers ein sogenanntes Thermofenster beinhaltete, durch das die Abgasreinigung weiterhin manipuliert wurde.

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AG Köpenick (Az.: 7 C 84/23): Kostenübernahme nach sog. Stichentscheid

In einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Köpenick wurde entschieden, dass die Allianz Rechtsschutz-Service GmbH die Kosten einer rechtlichen Stellungnahme, dem sogenannten Stichentscheid, in Höhe von 420,07 Euro übernehmen muss. Dieses Urteil zeigt einmal mehr, dass Versicherungsnehmer ihre Rechte gegenüber ihrer Rechtsschutzversicherung geltend machen sollten, wenn die Übernahme von Kosten verweigert wird.