Eine Auswahl unserer erstrittenen versicherungsrechtlichen Urteile im Dieselskandal

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Urteile | Dieselskandal

LG Köln (Az.: 20 O 103/23): DEVK deckt Verfahren im sog. Dieselskandal

Das Landgericht Köln hat am 24. Januar 2024 entschieden, dass die DEVK Rechtsschutz-Versicherungs-AG verpflichtet ist, unserem Mandanten bedingungsgemäßen Deckungsschutz für die erstinstanzliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Mercedes-Benz Group AG zu gewähren. Diese Ansprüche beruhen auf dem Erwerb eines Fahrzeugs, bei dem der Einbau unzulässiger Abschalteinrichtungen vermutet wird.

Urteile | Dieselskandal

LG Stuttgart (Az. 47 O 140/23): LVM muss Verfahren gegen Škoda Auto a.s.

Das Landgericht Stuttgart hat am 24. Januar 2024 entschieden, dass die LVM Rechtsschutz-Service GmbH verpflichtet ist, die Kosten der erstinstanzlichen Rechtsverfolgung der klagenden Partei gegen die Škoda Auto a.s. zu übernehmen. Dies betrifft insbesondere die Schadensersatzansprüche aufgrund des Erwerbs eines Fahrzeugs, in dem eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut sein soll.

Urteile | Dieselskandal

LG Köln (Az.: 20 O 71/23): Verfahren gegen FCA Italy S.p.A. durch ADAC gedeckt

Das Landgericht Köln hat am 23. Januar 2024 entschieden, dass die ADAC RSR GmbH unserem Mandanten bedingungsgemäßen Deckungsschutz für die erstinstanzliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die FCA Italy S.p.A. zu gewähren hat. Die Ansprüche resultieren aus dem Erwerb eines Fahrzeugs, bei dem unzulässige Abschalteinrichtungen vermutet werden.

Urteile | Dieselskandal

LG Itzehoe (Az.: 3 O 113/23): Deckungsschutz für Vorgehen gegen Volkswagen

Das Landgericht Itzehoe hat in einem aktuellen Urteil (Az.: 3 O 113/23) entschieden, dass eine Rechtsschutzversicherung verpflichtet ist, einer von uns vertretenen Klägerin Deckungsschutz für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Volkswagen AG zu gewähren. Die Entscheidung betrifft die Ansprüche einer Versicherten, die ein Fahrzeug erworben hatte, das mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Diesel-Abgassystem ausgestattet war. Dieses Urteil ist ein wichtiger Erfolg für unsere Mandantin und alle Versicherungsnehmer, die ihre Rechte gegenüber einem Versicherer durchsetzen möchten.

Urteile | Dieselskandal

LG Köln (Az.: 20 O 99/23): Erneute Deckungszusage im sog. Dieselskandal

Es gibt Situationen, in denen Versicherungsnehmer erfahren müssen, dass die Unterstützung ihrer Rechtsschutzversicherung ausbleibt – oft gerade dann, wenn sie diese am meisten benötigen. Genau das erlebte unser Mandant, als seine Versicherung, die Zurich Rechtsschutz Deutschland GmbH, die Deckungszusage für eine Klage gegen die Mercedes-Benz Group AG verweigerte. Doch das Landgericht Köln stellte klar, dass diese Ablehnung unrechtmäßig war – ein bedeutendes Urteil für den Verbraucherschutz und die Rechte von Versicherungsnehmern.

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LG Berlin (Az.: 24 O 51/23): ADAC muss Kosten für Verfahren übernehmen

Das Landgericht Berlin hat in einem Urteil (Az.: 24 O 51/23) entschieden, dass die ADAC RSR GmbH als Rechtsschutzversicherung verpflichtet ist, einer von uns vertretenen Klägerin Deckungsschutz für die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Mercedes-Benz Group AG zu gewähren. Der Fall betrifft den Erwerb eines Fahrzeugs, das nach Ansicht der Klägerin mit unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgestattet ist. Dieses Urteil stellt einen wichtigen Erfolg für unsere Mandantin dar und unterstreicht die Bedeutung einer rechtlichen Unterstützung bei Versicherungsstreitigkeiten.

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LG Köln (Az.: 20 O 76/23): Kostenübernahme durch Rechtschutzversicherung für Vorgehen im sog. Dieselskandal

Das Landgericht Köln hat entschieden, dass die DEVK Rechtsschutzversicherung verpflichtet ist, einer Versicherungsnehmerin den Deckungsschutz für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Volkswagen AG zu gewähren. Der Fall betrifft eine Klägerin, die einen VW Eos mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung, dem sogenannten Thermofenster, erworben hatte. Aufgrund dieser Manipulationen wollte sie Schadensersatz von Volkswagen einfordern.

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AG Hamburg-St. Georg (Az.: 924 C 79/23): Deckungspflicht im Dieselskandal

Am 1. November 2023 entschied das Amtsgericht Hamburg-St. Georg, dass die ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG verpflichtet ist, unserem Mandanten Deckungsschutz für die außergerichtliche und erstinstanzliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Škoda Auto a.s. zu gewähren. Diese Entscheidung stärkt die Rechte von Versicherungsnehmern, die im Zusammenhang mit dem Dieselskandal auf die Unterstützung ihrer Rechtsschutzversicherung angewiesen sind.

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AG Münster (Az.: 49 C 472/23): LVM zu Deckungsschutz verpflichtet

Das Amtsgericht Münster hat in einem aktuellen Urteil (Az.: 49 C 472/23) entschieden, dass die LVM Rechtsschutz-Service GmbH verpflichtet ist, unserem Mandanten Deckungsschutz für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Mercedes-Benz Group AG zu gewähren. Dieses Urteil setzt ein starkes Zeichen für alle Versicherungsnehmer, die ihre Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen, um Ansprüche gegen große Konzerne durchzusetzen und sich gegen ungerechtfertigte Ablehnungen zu wehren.