Es gibt Situationen, in denen Versicherungsnehmer erfahren müssen, dass die Unterstützung ihrer Rechtsschutzversicherung ausbleibt – oft gerade dann, wenn sie diese am meisten benötigen. Genau das erlebte unser Mandant, als seine Versicherung, die Zurich Rechtsschutz Deutschland GmbH, die Deckungszusage für eine Klage gegen die Mercedes-Benz Group AG verweigerte. Doch das Landgericht Köln stellte klar, dass diese Ablehnung unrechtmäßig war – ein bedeutendes Urteil für den Verbraucherschutz und die Rechte von Versicherungsnehmern.