Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass die DMB Rechtsschutz-Versicherung AG verpflichtet ist, unserem Mandanten Deckungsschutz für ein Berufungsverfahren zu gewähren. Die Versicherung hatte dies zunächst mit Verweis auf fehlende Erfolgsaussichten abgelehnt. Das Gericht stellte klar, dass eine solche Ablehnung unter den gegebenen Umständen nicht rechtmäßig war.