Unfallversicherung.
Fehlerhaftes Gutachten.

Die Erstellung des Gutachtens: Worauf ist zu achten?

Um den Schaden vom Unfallversicherer regulieren zu lassen, ist es erforderlich, nachzuweisen, dass der Unfall zu einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung geführt hat. In der Regel wird dazu zunächst ein hausärztliches Gutachten erstellt. Der Versicherte entbindet den Arzt von seiner Schweigepflicht, damit das Ergebnis des Gutachtens sowie der festgestellte Grad der Invalidität der Unfallversicherung mitgeteilt werden können. Durch die Entbindung von der Schweigepflicht erfüllt der Versicherte seine Pflicht, die Beweislast zu tragen.

In vielen Fällen reicht die Einschätzung des Hausarztes jedoch nicht aus, beispielsweise weil der Hausarzt möglicherweise nicht mit der prozentualen Bewertung der Invalidität vertraut ist und das Gutachten zugunsten des Versicherungsnehmers ausfällt. Daher wird der Versicherte in der Regel im Anschluss an einen von der Unfallversicherung ausgewählten Spezialisten verwiesen. Die Unfallversicherung übernimmt die entstehenden Verdienstausfälle und Reisekosten. Der Verbraucher kann diesen Schritt nicht verweigern, da er sonst Gefahr läuft, letztendlich überhaupt keine Auszahlung zu erhalten.

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Muss ich mich mit dem Ergebnis des Gutachtens abfinden?

Nein, das Ergebnis des Gutachtens muss nicht einfach akzeptiert werden. Insbesondere Gutachten von Ärzten, die vom Versicherungsunternehmen ausgewählt wurden, sind oft anzuzweifeln. Es besteht eine gewisse Nähe zwischen dem Unfallversicherer und dem Mediziner – dieser wird vom Unternehmen bezahlt und trifft seine Einschätzung oft zu dessen Gunsten. Das bedeutet, dass der Grad der Invalidität, sofern überhaupt festgestellt, oft zu niedrig bemessen wird, und Sie möglicherweise weniger Geld erhalten, als Ihnen eigentlich zustehen würde. Selbst wenige Prozentpunkte bei der Invaliditätsbemessung können erhebliche Unterschiede in der Auszahlungssumme bedeuten.

Es kommt auch nicht selten vor, dass der Arzt fälschlicherweise eine Vorerkrankung als Auslöser für die körperliche Beeinträchtigung angibt, womit die Unfallversicherung ihre Zahlungsverantwortung vollständig ablehnen kann.

Was sind meine Handlungsoptionen?

Wenn Sie mit dem Gutachten, welches als Grundlage für die Berechnung der Zahlungshöhe durch Ihre Unfallversicherung dient, nicht einverstanden sind, ist es ratsam, juristische Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Dies gilt besonders, wenn der Versicherer Sie wiederholt zu verschiedenen Ärzten schickt, um neue Gutachten zu erstellen, oder wenn die erstellten Einschätzungen stark voneinander abweichen. Ein spezialisierter Anwalt für Versicherungsrecht kann rasch beurteilen, ob ein Gutachten vor Gericht Bestand hat, ob es neutral verfasst ist und ob es formale Anforderungen erfüllt. Er wird Sie auch darüber beraten, ob die Erstellung eines weiteren, selbst finanzierten Gutachtens sinnvoll oder notwendig ist. Hierbei ist es wichtig, keine unnötige Zeit verstreichen zu lassen, damit schnell gehandelt werden kann und alle erforderlichen Fristen einhalten werden.

 

Ihre Ansprechpartner: Arne Baron Boonstra und Maurice Gutgesell

 

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