Die Erstellung des Gutachtens: Worauf ist zu achten?
Um den Schaden vom Unfallversicherer regulieren zu lassen, ist es erforderlich, nachzuweisen, dass der Unfall zu einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung geführt hat. In der Regel wird dazu zunächst ein hausärztliches Gutachten erstellt. Der Versicherte entbindet den Arzt von seiner Schweigepflicht, damit das Ergebnis des Gutachtens sowie der festgestellte Grad der Invalidität der Unfallversicherung mitgeteilt werden können. Durch die Entbindung von der Schweigepflicht erfüllt der Versicherte seine Pflicht, die Beweislast zu tragen.
In vielen Fällen reicht die Einschätzung des Hausarztes jedoch nicht aus, beispielsweise weil der Hausarzt möglicherweise nicht mit der prozentualen Bewertung der Invalidität vertraut ist und das Gutachten zugunsten des Versicherungsnehmers ausfällt. Daher wird der Versicherte in der Regel im Anschluss an einen von der Unfallversicherung ausgewählten Spezialisten verwiesen. Die Unfallversicherung übernimmt die entstehenden Verdienstausfälle und Reisekosten. Der Verbraucher kann diesen Schritt nicht verweigern, da er sonst Gefahr läuft, letztendlich überhaupt keine Auszahlung zu erhalten.