Gründe für die Ablehnung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung können vielfältig sein. Leistungsablehnungen durch den Versicherer sind nicht immer gerechtfertigt. Betroffene sollten sich in solchen Fällen an einen spezialisierten Anwalt wenden, um den Versicherungsvertrag und Versicherungsfall dahingehend überprüfen zu lassen, ob eine unrechtmäßige Leistungsverweigerung vorliegt.
BU-Versicherung.
Durchsetzung Ihrer Ansprüche nach einer Leistungsverweigerung
- Berufsunfähigkeit von weniger als 50%
Laut einer Umfrage des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. lehnen Berufsunfähigkeitsversicherer am häufigsten Rentenanträge mit dem Argument ab, dass der Grad der Berufsunfähigkeit nicht erreicht wurde. Es ist nicht unüblich, dass dies geschieht, ohne dass der Versicherte einer medizinischen Begutachtung unterzogen wurde.
Falls eine medizinische Begutachtung des Versicherungsnehmers stattgefunden hat, und das Gutachten eine Berufsunfähigkeit von weniger als 50% bestätigt, stehen dem Versicherten verschiedenen Möglichkeiten offen, gegen die Ablehnung des Versicherers vorzugehen.
- Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht
Der Versicherer ist berechtigt die Leistung zu verweigern, wenn eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vorliegt. Eine solche Verletzung ist gegeben, wenn im Rahmen des Antragsverfahrens zum Abschluss des Versicherungsvertrags Angaben verschwiegen oder unvollständig angegeben wurden. Einige Verträge enthalten jedoch Klauseln, die vorsehen, dass der Versicherer trotz einer Verletzung der Anzeigepflicht ohne Verschulden des Versicherten leisten muss.
- Fehler bei der Antragsstellung oder mangelnde Nachweise
Die Aufforderung zur Übermittlung von Nachweisen zum Gesundheitszustand, bestehenden Krankheiten oder dem Berufsbild im Rahmen des Antrags kann zu Fehlern führen, die den Versicherer dazu berechtigen, die Rentenzahlung zu Verweigern. In solchen Fällen sollte ein spezialisierter Anwalt die Sachlage prüfen. Denn es kommt nicht selten vor, dass der Versicherer die Leistung ohne rechtlichen Grund ablehnt.
- Keine Rückmeldung durch den Versicherten selbst
Ein Großteil der Leistungsablehnungen resultiert aus einer fehlenden Reaktion der Versicherten auf Rückfragen oder daraus, dass der Versicherungsnehmer den Antrag nicht weiterverfolgt. Der Antragsprozess ist komplex und der Versicherer fordert oft weitere Informationen und Belege an. Versicherte fühlen sich in dieser Situation oft überfordert, allen Anforderungen nachzukommen, insbesondere wenn die Krankheit, die zur Berufsunfähigkeit führt, die Kapazitäten beeinträchtigt. In solchen Fällen ist es ratsam, sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden, der Ihnen bei der Bewältigung der Herausforderungen einer Leistungsprüfung behilflich sein kann.
Ihre Ansprechpartner: Arne Baron Boonstra und Maurice Gutgesell