Berufs­unfähigkeits­versicherung:
Nachprüfungs­verfahren.

Überprüfung der Berufsunfähigkeit: Wann erfolgt sie?

Die Nachprüfung erfolgt in der Regel alle zwei Jahre und kann aufgrund bestimmter Bedingungen oder Ereignisse ausgelöst werden. Das Nachprüfungsverfahren zielt darauf ab, sicherzustellen, dass die Leistungspflicht des Versicherers weiterhin gerechtfertigt ist.

Die Gründe für eine Nachprüfung können vielfältig sein. Dies kann auf Änderungen im Gesundheitszustand des Versicherten, auf Fortschritte in der medizinischen Behandlung, auf eine Änderung der beruflichen Umstände oder auf andere relevante Faktoren zurückzuführen sein. In der Regel sind Nachprüfungen auch in den Versicherungsbedingungen vorgesehen.

Die Nachprüfung kann die Einholung von weiteren medizinischen Informationen und Gutachten beinhalten. Der Versicherte kann aufgefordert werden, sich erneuten ärztlichen Untersuchungen zu unterziehen, um den aktuellen Gesundheitszustand zu bewerten. Falls die berufliche Tätigkeit des Versicherten ein entscheidender Faktor für die Leistung ist, kann die Nachprüfung auch eine Überprüfung der beruflichen Verhältnisse beinhalten.

Wir raten dazu, ebenso wie bei der Beantragung von Leistungen aus der Versicherung, äußerste Sorgfalt walten zu lassen. Es ist deshalb ratsam, im Falle einer Nachprüfung rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen und alle relevanten Unterlagen bereitzuhalten, um einen reibungslosen Ablauf des Prozesses zu gewährleisten.

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Ablauf des Nachprüfungsverfahrens

Der Versicherte ist im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens zur Mitarbeit verpflichtet. In der Regel stellt der Versicherer dem Versicherungsnehmer – ähnlich wie im Antragsverfahren – einen Fragebogen zur Verfügung, den dieser ausfüllen muss. Es ist wichtig zu beachten, dass der Versicherer die bereits festgestellte Berufsunfähigkeit nicht grundsätzlich in Frage stellen kann. Der Versicherer trägt die Beweislast und muss darlegen, warum sich der Grad der Berufsunfähigkeit nach seiner Ansicht verändert hat.

Das Formular muss sorgfältig ausgefüllt werden. Bei Unklarheiten helfen wir gerne. Auch wenn Sie aufgrund negativer Erfahrungen bei der ersten Beantragung der Leistungen lieber Unterstützung in Anspruch nehmen wollen, stehen wir Ihnen zur Seite. Unsere Erfahrung zeigt, dass es darauf ankommt, dass sich aus der Beantwortung des Formulars keine weiteren Fragen seitens des Versicherers ergeben. Je schlüssiger und logischer die Beantwortung, desto weniger Angriffsfläche für den Versicherer.

Die Zahlung meiner Berufsunfähigkeitsrente wurde aufgrund der Ergebnisse des Nachprüfungsverfahrens eingestellt.

Die Einstellung der Leistung im Nachprüfungsverfahren kann eintreten, wenn der Versicherer nach einer Überprüfung des Gesundheitszustandes, der beruflichen Tätigkeit oder der Vertragsbedingungen feststellt, dass die ursprünglichen Voraussetzungen für die Leistung nicht mehr erfüllt sind.

Im Falle einer Einstellung wird der Versicherer die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente stoppen. Unter Umständen kann der Versicherer auch bereits gezahlte Leistungen zurückfordern, wenn die Einstellung rückwirkend erfolgt.

Der Versicherte hat das Recht, gegen die Einstellung der Leistung vorzugehen. Dies kann die Anfechtung der Entscheidung oder die Einleitung rechtlicher Schritte einschließen.

Es ist wichtig, dass der Versicherte im Falle einer Einstellung der Leistung rechtliche Beratung in Anspruch nimmt, um die eigenen Rechte zu verstehen und angemessen darauf zu reagieren. Die genauen Bedingungen und Verfahren können je nach Versicherungsgesellschaft und Police unterschiedlich sein.

 

Ihre Ansprechpartner: Arne Baron Boonstra und Ricardo Grocholl

 

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