Ombudsmannverfahren - ein Überblick
Zur Beilegung versicherungsrechtlicher Streitigkeiten muss nicht immer der Weg über die gerichtliche Eskalation gewählt werden. Bevor Streitigkeiten vor Gericht auszutragen sind, kommen Schlichtungsverfahren als mögliche Alternative in Betracht. Der Versicherungsombudsmann ist eine solche Schlichtungsstelle für Verbraucher, dessen Aufgabe es ist, Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten zu lösen.
Der Ablauf des Verfahrens
Ist der Verbraucher mit seiner Beschwerde bereits selbst an ein Versicherungsunternehmen herangetreten und hat dennoch keine zufriedenstellende Lösung gefunden, kann durch diesen ein Ombudsmann-Verfahren eingeleitet werden.
Wendet sich der Verbraucher an den Ombudsmann, erhält der Versicherer von der Beschwerde Kenntnis und kann seine Entscheidung noch einmal überprüfen. Ändert dieser die Entscheidung ab, wird der Streit beigelegt. Hält der Versicherer allerdings an seiner Auffassung fest, legt dieser seinen Standpunkt in einer Stellungnahme dar.
Daraufhin prüft der Ombudsmann die Streifrage in rechtlicher Hinsicht. Kommt keine einvernehmliche Lösung zustande, bescheidet der Ombudsmann die Beschwerde.
Im Zuge des Schlichtungsverfahrens können Versicherer zu einer Leistung von bis zu 10.000 EUR verpflichtet werden. Bei höherem Beschwerdewert ergeht bis zu 100.000 EUR eine Empfehlung des Versicherungsombudsmannes.
Vorteile des Verfahrens für Verbraucher
Der Vorteil dieser Schlichtungsstelle ist, dass die Inanspruchnahme für Verbraucher kostenfrei ist. Dabei findet eine neutrale, unbürokratische und im Vergleich zu förmlichen Verfahren schnelle Überprüfung der Entscheidung des Versicherers statt. Die Ombudsmann-Verfahren dauern von der Einreichung der Beschwerde bis zum Abschlussschreiben durchschnittlich weniger als drei Monate, sie sind also deutlich weniger zeitintensiv als Gerichtsverfahren. Zudem sind mehr als 40 Prozent der Beschwerden erfolgreich.
Die Durchführung des Ombudsmann-Verfahrens führt zu einer Hemmung der Verjährung. Hierdurch kann eine frühzeitige Verjährung kostengünstig und ohne Klage verhindert werden. Dem Verbraucher wird der Weg zum Gericht dennoch nicht versperrt, die Entscheidungen des Ombudsmannes sind für ihn stets unverbindlich.
Erfahrungen aus der Praxis
Die zahlreichen Vorteile des Verfahrens für Verbraucher lassen sich aufgrund unserer praktischen Erfahrungen mit dem Verfahren bestätigen. Gerade bei „kleineren“ versicherungsrechtlichen Problemen ist die Durchführung eines solchen Verfahrens aufgrund der Kostenfreiheit und Schnelligkeit überzeugend und sehr hilfreich. Aus Sicht der Praxis eignet sich das Verfahren allerdings bei Grundsatzfragen im Bereich des Versicherungsrechts oder bei komplexen Sachverhalten eher schlecht. Eine mit Außenwirkung gestaltete Klärung grundsätzlicher rechtlicher Fragen bleibt bei einer innerparteilich agierenden Schlichtungsstelle naturgemäß regelmäßig aus, womit die begehrte Breitenwirkung erstrittener Entscheidungen deutlich geringer ausfällt. Aufgrund der nur begrenzten Verpflichtungsbefugnis des Ombudsmannes (bis zu 10.000 EUR) ist auch die Rechtsverbindlichkeit wichtiger Entscheidungen problematisch, da gerade Grundsatzfragen oder komplexere Sachverhalte oftmals mit hohen Streitwerten einher gehen.
Insgesamt handelt es sich um ein nützliches und wirkungsvolles Instrumentarium für Verbraucher zum Vorgehen gegen ihren Versicherer.