OLG Rostock (Az.: 4 U 114/23): Hinweisbeschluss führt zu Erfolg gegen AUXILIA
Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts Rostock (Az.: 4 U 114/23): Erfolg gegen AUXILIA Rechtsschutz-Versicherung – Gericht bestätigt Deckungszusage
Am 12. März 2024 hat das Oberlandesgericht Rostock (Az.: 4 U 114/23) einen entscheidenden Hinweisbeschluss im Verfahren zwischen einem Mandanten von Keen Law und der AUXILIA Rechtsschutz-Versicherung AG erlassen. Der Beschluss bestätigt, dass die Berufung der AUXILIA gegen das Urteil des Landgerichts Rostock vom 11. Oktober 2023 (Az.: 4 O 230/23) keine Aussicht auf Erfolg hat. Die Versicherung nahm daraufhin ihre Berufung zurück und erklärte sich bereit, sämtliche Kosten des Verfahrens zu tragen.
Zentrale Argumente des Gerichts: Bindungswirkung des Stichentscheids und Schadensersatzpflicht
Der Streitfall drehte sich um die Frage, ob die AUXILIA Rechtsschutz-Versicherung verpflichtet ist, Deckungsschutz für ein Gerichtsverfahren zu gewähren, nachdem sie eine entsprechende Deckungszusage zuvor abgelehnt hatte. Das Landgericht Rostock hatte zugunsten unseres Mandanten entschieden, und das Oberlandesgericht Rostock stützte sich in seinem Hinweisbeschluss insbesondere auf zwei wesentliche Punkte: die Bindungswirkung des Stichentscheids und die Schadensersatzpflicht der Versicherung.
1. Bindungswirkung des Stichentscheids
Ein zentrales Argument des Gerichts war die Bindungswirkung des sogenannten Stichentscheids. Nach dem deutschen Versicherungsrecht, insbesondere nach § 3a Abs. 2 Satz 2 der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2016), ist ein solcher Stichentscheid für die Versicherung bindend, sofern er nicht offensichtlich von der tatsächlichen Sach- und Rechtslage erheblich abweicht.
Im konkreten Fall hatte unser Mandant nach der Ablehnung der Leistungspflicht durch die AUXILIA eine begründete Stellungnahme (Stichentscheid) seines Anwalts vorgelegt, die zum Ergebnis kam, dass ein Anspruch auf Deckungsschutz besteht. Das Gericht betonte, dass dieser Stichentscheid inhaltlich nicht erheblich von der tatsächlichen Rechtslage abweicht. Es wurde festgehalten, dass die Argumente der AUXILIA gegen die Bindungswirkung des Stichentscheids nicht durchgreifen. Auch die von der Versicherung vorgebrachten Einwände, etwa das Vorhandensein von unzulässigen Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen, wurden nicht als ausreichend erachtet, um die Bindungswirkung zu entkräften.
2. Schadensersatzpflicht der Versicherung
Das Oberlandesgericht Rostock stellte außerdem klar, dass die AUXILIA durch ihre ungerechtfertigte Deckungsablehnung in die Pflicht genommen wird, den daraus resultierenden Schaden zu ersetzen. Der Anspruch auf Schadensersatz umfasst dabei nicht nur die Erstattung der Anwalts- und Gerichtskosten, die durch die ursprüngliche Ablehnung der Deckung entstanden sind, sondern auch die Kosten des Stichentscheids selbst.
Das Gericht argumentierte, dass der Versicherungsnehmer einen klaren Anspruch darauf hat, dass die Rechtsschutzversicherung ihren Pflichten nachkommt. Die Weigerung der AUXILIA, die Deckung zu gewähren, stellt somit eine Verletzung ihrer vertraglichen Verpflichtungen dar. Infolgedessen ist die Versicherung verpflichtet, die gesamten Kosten, die im Zusammenhang mit dem Streit um die Deckungszusage entstanden sind, zu übernehmen.
Konsequenzen der Entscheidung: Berufungsrücknahme und volle Kostenübernahme
Nach dem Hinweis des Gerichts auf die fehlenden Erfolgsaussichten der Berufung entschied sich die AUXILIA, die Berufung zurückzunehmen. Diese Entscheidung spart der Versicherung zusätzliche Verfahrenskosten, hätte jedoch ohne die klare Stellungnahme des Gerichts möglicherweise zu weiteren rechtlichen Auseinandersetzungen geführt. Mit der Rücknahme der Berufung wird das Urteil des Landgerichts Rostock rechtskräftig, und die AUXILIA muss die vollen Kosten des Verfahrens, einschließlich der Anwalts- und Gerichtskosten, tragen.
Fazit: Ein weiterer Erfolg im Versicherungsrecht
Dieser Fall zeigt die Bedeutung einer rechtlichen Auseinandersetzung gegen eine ungerechtfertigte Deckungsablehnung. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Rostock stärkt die Rechte der Versicherungsnehmer und stellt klar, dass die Bindungswirkung eines Stichentscheids nicht leichtfertig von der Versicherung ignoriert werden darf. Dank der entschiedenen Verteidigung durch Keen Law konnte unser Mandant seine Ansprüche erfolgreich durchsetzen und damit einen wichtigen Erfolg im Bereich des Versicherungsrechts erzielen.