OLG Oldenburg (Az.: 1 U 10/24) ändert vorläufige Meinung: Verhandlung statt Zurückweisungsbeschluss
Oberlandesgericht ändert vorläufige Einschätzung: Verhandlung statt Zurückweisungsbeschluss
Das Oberlandesgericht Oldenburg (Az.: 1 U 10/24) hat nach unserer erfolgreichen Stellungnahme in einem wichtigen Verfahren gegen die LVM Rechtsschutz-Service GmbH seine ursprüngliche Meinung revidiert und die von uns eingelegte Berufung nicht nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen, sondern Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt. Ursprünglich hatte das Gericht in einem Hinweisbeschluss vom 28. Februar 2024 signalisiert, unsere Berufung mangels Erfolgsaussicht ohne Verhandlung zurückweisen zu wollen. Unsere ausführliche Stellungnahme und die vorgelegten Unterlagen haben das Gericht jedoch davon überzeugt, die Rechtslage neu zu bewerten.
Gericht ändert Einschätzung nach unserer Stellungnahme
Im Rechtsstreit gegen die LVM Rechtsschutz-Service GmbH ging es um die Frage, ob unser Mandant Anspruch auf Rechtsschutz für die Geltendmachung des sogenannten "großen Schadensersatzes" hat. Nach einer ersten Einschätzung wollte das Gericht unsere Berufung zunächst zurückweisen, da es die Erfolgsaussichten als gering einschätzte. Doch unsere detaillierte Stellungnahme, die wir am 17. April 2024 eingereicht haben, brachte neue wesentliche Aspekte ins Spiel, insbesondere durch die Vorlage der relevanten Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2002).
Das Oberlandesgericht Oldenburg gab an, dass es nach nochmaliger Beratung nicht mehr davon ausgeht, dass die Berufung von vornherein keine Erfolgsaussicht hat. Insbesondere verwies das Gericht auf neuere Rechtsprechungen des Bundesgerichtshofs (BGH), die den Erfolg einer Klage auch unter Berücksichtigung späterer Entwicklungen bejahen könnten.
Zentrale Argumente des Gerichts für die neue Einschätzung
- Bindungswirkung des Stichentscheids: Das Gericht stellte klar, dass der Stichentscheid vom 25. November 2022, der die Erfolgsaussichten unseres Mandanten bejaht hatte, bindend bleibt. Das Oberlandesgericht führte aus, dass keine erkennbaren Gründe vorliegen, die gegen die Bindungswirkung des Stichentscheids sprechen. Insbesondere seien die Darlegungen unseres Mandanten hinsichtlich eines möglichen Schadensersatzanspruchs aus § 823 Abs. 2 BGB schlüssig und ausreichend substantiell, um die Erfolgsaussichten zu begründen.
- Schadensersatzanspruch wegen ungerechtfertigter Deckungsablehnung: Das Gericht unterstrich ferner, dass der Rechtsschutzversicherer, der zu Unrecht den Kostenschutz verweigert, für den daraus resultierenden Schaden haftet. Diese positive Vertragsverletzung betrifft nicht nur die Deckung der Anwalts- und Gerichtskosten, sondern auch den möglichen Schaden, der dadurch entsteht, dass ein Versicherungsnehmer einen Rechtsstreit ohne Deckungszusage nicht führen kann. Die Stellungnahme von Keen Law hat gezeigt, dass die Deckungszusage aufgrund der komplexen und sich entwickelnden Rechtslage ungerechtfertigt verweigert wurde.
- Änderungen in der rechtlichen Beurteilung: Eine weitere wesentliche Argumentation des Gerichts beruht auf den jüngsten Entwicklungen in der Rechtsprechung. Das Gericht bezog sich auf das Urteil des BGH vom 5. Juni 2024 (Az.: IV ZR 140/23), das die Berücksichtigung neuer Erkenntnisse und Änderungen in der rechtlichen Beurteilung auch nach der ursprünglich ablehnenden Entscheidung des Versicherers vorsieht. Diese Änderungen müssen bei der Prüfung der Erfolgsaussichten im Rahmen der Rechtsschutzversicherung berücksichtigt werden.
Konsequenzen der neuen Entscheidung
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat nach unserer überzeugenden Stellungnahme entschieden, einen Verhandlungstermin anzuberaumen. Damit wird die Berufung nicht wie ursprünglich vorgesehen zurückgewiesen, sondern in einer mündlichen Verhandlung vor dem Gericht verhandelt. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Durchsetzung der Ansprüche unseres Mandanten.
Fazit: vorläufiger Erfolg dank durchdachter rechtlicher Argumentation
Der Fall zeigt, wie entscheidend eine fundierte rechtliche Argumentation für den Erfolg im Berufungsverfahren sein kann. Durch unsere umfassende Stellungnahme konnten wir das Oberlandesgericht davon überzeugen, die ursprünglich negative Einschätzung zu ändern und über die Berufung doch noch zu verhandeln. Unsere Kanzlei Keen Law setzt sich weiterhin mit Nachdruck für die Rechte unserer Mandanten ein und sorgt dafür, dass ungerechtfertigte Deckungsablehnungen im Bereich der Rechtsschutzversicherung nicht unwidersprochen bleiben. Der weitere Fortgang des Verfahrens bleibt spannend!