Extreme Wetterschäden 2024: Versicherer zögern vor Regulierung

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GDV warnt vor hohen Wetterextremschäden im Jahr 2024 – Versicherer zögern bei der Regulierung

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat jüngst beunruhigende Zahlen für das erste Halbjahr 2024 veröffentlicht. Bereits jetzt zeigt sich, dass extreme Wetterereignisse wie Stürme, Starkregen und Hagel in Deutschland erhebliche Schäden angerichtet haben. Der GDV prognostiziert, dass das Jahr 2024 überdurchschnittlich hohe Schadenssummen mit sich bringen könnte. Doch obwohl die Rechtslage in vielen Fällen eindeutig ist, lehnen zahlreiche Versicherer die Regulierung dieser Schäden ab – ein Problem, das für viele Versicherte schwerwiegende finanzielle Folgen haben kann.

Erhebliche Schäden durch Naturgefahren: Die Bilanz des GDV

Laut GDV belaufen sich die Schäden durch Naturgefahren im ersten Halbjahr 2024 bereits auf etwa 4 Milliarden Euro. Besonders betroffen waren hierbei Sturmschäden sowie durch Starkregen und Hagel verursachte Zerstörungen. Die Versicherungsbranche rechnet damit, dass diese Entwicklung sich fortsetzen und die Schadensbilanz bis zum Jahresende weiter ansteigen wird.

Diese Zahlen spiegeln eine beunruhigende Tendenz wider: Extreme Wetterereignisse nehmen in ihrer Intensität und Häufigkeit zu. Diese Entwicklung ist nicht nur ein Indikator für die Auswirkungen des Klimawandels, sondern stellt auch Versicherer und Versicherte vor neue Herausforderungen. Versicherungsunternehmen sind gefordert, ihre Produkte an diese veränderten Bedingungen anzupassen – doch die Realität sieht oft anders aus.

Schwierigkeiten bei der Schadensregulierung – trotz klarer Rechtslage

Obwohl gesetzliche Regelungen eindeutig sind, zögern viele Versicherer, Schäden durch Wetterextreme zu regulieren. Insbesondere bei Starkregen und Überschwemmungen kommt es immer wieder zu Streitigkeiten darüber, ob ein Schadensfall durch die Police abgedeckt ist. Häufig berufen sich Versicherer auf Ausschlussklauseln oder argumentieren, dass der Versicherungsschutz bestimmte Schäden nicht umfasst.

Ein typisches Beispiel für die Verweigerung der Schadensregulierung ist der Verweis auf die unzureichende Absicherung des betroffenen Gebäudes gegen Naturgefahren. In solchen Fällen wird oft die Deckung verweigert oder auf zusätzliche Versicherungen wie die Elementarschadenversicherung verwiesen, die nicht in allen Standardpolicen enthalten ist. Dies führt dazu, dass viele Versicherte trotz bestehender Versicherung im Schadensfall auf den Kosten sitzen bleiben.

Unterstützung durch die Kanzlei Keen Law: Ihre Rechte durchsetzen

Wenn Ihr Versicherer die Regulierung verweigert, ist es wichtig, dass Sie sich Ihrer Rechte bewusst sind und diese durchsetzen. Die Kanzlei Keen Law aus Berlin steht Ihnen hierbei zur Seite. Unsere erfahrenen Anwälte unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen und die Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.

Wir übernehmen die Prüfung Ihrer Versicherungsunterlagen, klären die Frage der Deckung und setzen uns engagiert für Ihre Rechte ein. Sollte der Versicherer sich weigern, den Schaden zu regulieren, begleiten wir Sie durch alle notwendigen rechtlichen Schritte – wenn nötig, auch vor Gericht. Unsere Erfahrung zeigt, dass eine fundierte rechtliche Beratung und Unterstützung oft den entscheidenden Unterschied machen kann, um den vollen Schadensersatz zu erhalten.

Fazit: Wetterextreme und die Herausforderungen der Versicherungsbranche

Die Schäden durch Naturgefahren im ersten Halbjahr 2024 verdeutlichen die wachsenden Risiken durch extreme Wetterereignisse. Für Versicherte stellt sich zunehmend die Frage, ob ihre Versicherung im Ernstfall auch wirklich zahlt. Sollten Sie im Schadensfall auf Schwierigkeiten stoßen, zögern Sie nicht, sich rechtliche Unterstützung zu holen. Die Kanzlei Keen Law steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und hilft Ihnen, Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung durchzusetzen. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Rechte zu wahren und den Schutz zu erhalten, den Sie erwarten dürfen.