LG Berlin (23 O 61/23): Stichentscheid entfaltet Bindungswirkung

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Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass die Allianz Versicherungs AG die Kosten für einen Stichentscheid übernehmen muss, den ein Versicherungsnehmer zur Klärung von Schadensersatzansprüchen gegen die Mercedes-Benz Group AG eingeholt hatte. Dieser Fall verdeutlicht, wie wichtig es ist, als Versicherungsnehmer auf seine Rechte zu bestehen, insbesondere wenn die Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme verweigert.

Der Hintergrund des Falls ist folgender: Der Kläger hatte im Mai 2021 einen gebrauchten Mercedes-Benz C 300 H BlueTEC erworben. Wenige Monate nach dem Kauf wurde das Fahrzeug vom Kraftfahrt-Bundesamt wegen Unregelmäßigkeiten bei der Abgasnachbehandlung zurückgerufen. Der Kläger, der bereits im Juni 2021 eine Rechtsschutzversicherung bei der Allianz abgeschlossen hatte, entschied sich daraufhin, Schadensersatzansprüche gegen die Mercedes-Benz Group AG geltend zu machen.

Als der Kläger über seine Anwälte die Deckung für die außergerichtliche Geltendmachung dieser Ansprüche anfragte, lehnte die Allianz die Übernahme der Kosten ab. Die Begründung: Die Erfolgsaussichten der Klage seien zu gering. Um seine Ansprüche dennoch weiter zu verfolgen, ließ der Kläger durch seine Anwälte eine rechtliche Stellungnahme, den sogenannten Stichentscheid, erstellen. Diese Stellungnahme sollte die Erfolgsaussichten der Klage untermauern.

Die Allianz erkannte jedoch den Stichentscheid nicht an und verweigerte die Kostenübernahme. Das Landgericht Berlin entschied schließlich zugunsten des Klägers. Das Gericht stellte fest, dass die Allianz die Kosten für den Stichentscheid übernehmen muss, da dieser den Anforderungen des Rechtsschutzversicherungsvertrags entsprach. Besonders entscheidend war, dass die Allianz nicht überzeugend darlegen konnte, warum der Stichentscheid als unzureichend bewertet werden sollte.

Das Urteil betont, dass die Rechtsschutzversicherung die Kosten für einen Stichentscheid übernehmen muss, wenn sie zuvor die Deckung abgelehnt hat, unabhängig davon, ob das Ergebnis des Stichentscheids für die Versicherung positiv oder negativ ausfällt.

Für Versicherungsnehmer bedeutet dieses Urteil, dass sie ihre Rechte auch dann durchsetzen können, wenn die Versicherung zunächst die Kostenübernahme verweigert. Unsere Anwälte für Versicherungsrecht in Berlin stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Ansprüche geltend zu machen und sicherzustellen, dass Ihre Rechtsschutzversicherung ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommt. Wenn Sie ähnliche Probleme mit Ihrer Rechtsschutzversicherung haben oder Ihre Versicherung nicht zahlt, bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung und kompetente Beratung, um Ihre Rechte als Versicherungsnehmer zu schützen.