LG Landau Pfalz (4 O 364/22): ADAC muss Deckung für Prozess gegen Audi gewähren

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In einem erfreulichen Urteil des Landgerichts Landau in der Pfalz wurde einem Versicherten Deckungsschutz durch seine Rechtsschutzversicherung zugesprochen. Dieser Fall zeigt, dass Versicherungsnehmer ihre Rechte nicht aufgeben sollten, auch wenn die Versicherung nicht zahlt. Der Versicherte hatte einen Verkehrsrechtsschutzvertrag bei der ADAC Rechtsschutzversicherung abgeschlossen und forderte Deckungsschutz für Schadensersatzansprüche gegen die Audi AG. Die ADAC verweigerte jedoch die Deckung, weshalb der Fall vor Gericht ging.

Hintergrund des Falls war der Verdacht, dass das erworbene Mercedes-Benz GLK 250 CDI 4-Matic BlueTEC Fahrzeug falsche Angaben zum CO₂-Ausstoß und Kraftstoffverbrauch aufwies. Diese Manipulationen führten zu einem amtlichen Rückruf des Fahrzeugs. Der Versicherte wollte Schadensersatz von der Audi AG geltend machen, doch die ADAC lehnte die Deckung ab und begründete dies mit fehlenden Erfolgsaussichten.

Das Landgericht Landau entschied zugunsten des Versicherten und stellte fest, dass die ADAC Rechtsschutzversicherung den geforderten Deckungsschutz gewähren muss. Eine der wesentlichen Entscheidungsgründe war, dass die ADAC die Ablehnung des Deckungsschutzes nicht unverzüglich kommuniziert hatte. Dadurch konnte sich die Versicherung nicht auf fehlende Erfolgsaussichten berufen. Das Gericht bestätigte außerdem, dass die Ansprüche des Versicherten unter den Versicherungsschutz der ADAC fallen, da die behaupteten Manipulationen und die damit verbundenen Schadensersatzansprüche unter den abgeschlossenen Rechtsschutzvertrag fallen.

Weiterhin wurde die ADAC verpflichtet, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, mit Ausnahme der Kosten, die durch die Verweisung des Falls entstanden sind. Diese Kosten musste der Versicherte selbst tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, was bedeutet, dass der Versicherte seine Ansprüche sofort durchsetzen kann, auch wenn die ADAC Berufung einlegt.

Dieses Urteil zeigt, dass es sich lohnt, hartnäckig zu bleiben, wenn die Rechtsschutzversicherung den Deckungsschutz verweigert. Unsere Anwälte für Versicherungsrecht in Berlin unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte zu wahren und gegen unrechtmäßige Ablehnungen vorzugehen. Wenn Ihre Versicherung nicht zahlt, sind wir für Sie da. Wir bieten umfassende Beratung und kompetente Unterstützung, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte als Versicherungsnehmer geschützt sind.

Das Urteil des Landgerichts Landau in der Pfalz verdeutlicht, dass Versicherungsnehmer ihre Rechte kennen und durchsetzen sollten. Es lohnt sich, rechtliche Schritte zu unternehmen, wenn die Rechtsschutzversicherung nicht zahlt. Unsere spezialisierten Anwälte für Versicherungsrecht in Berlin stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen. Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung und kompetente Unterstützung.