LG Köln (20 O 76/23): Kostenübernahme durch Rechtschutzversicherung für Vorgehen im sog. Dieselskandal

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Das Landgericht Köln hat entschieden, dass die DEVK Rechtsschutzversicherung verpflichtet ist, einer Versicherungsnehmerin den Deckungsschutz für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Volkswagen AG zu gewähren. Der Fall betrifft eine Klägerin, die einen VW Eos mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung, dem sogenannten Thermofenster, erworben hatte. Aufgrund dieser Manipulationen wollte sie Schadensersatz von Volkswagen einfordern.

Die Klägerin hatte ihre Rechtsschutzversicherung bei der DEVK um Deckungsschutz gebeten, um eine Klage gegen Volkswagen einzureichen. Ziel der Klage war es, einen Differenzschadensersatz von maximal 15 % des gezahlten Kaufpreises zu erhalten. Die DEVK lehnte jedoch die Übernahme der Kosten für das gerichtliche Vorgehen ab und argumentierte, dass die Erfolgsaussichten der Klage zu gering seien. Um ihre Ansprüche dennoch durchsetzen zu können, ließ die Klägerin eine rechtliche Stellungnahme, einen sogenannten Stichentscheid, erstellen.

Das Landgericht Köln entschied zugunsten der Klägerin und stellte fest, dass die DEVK Rechtsschutzversicherung verpflichtet ist, den Deckungsschutz für die Schadensersatzklage zu gewähren. Ein wichtiger Grund für diese Entscheidung war, dass die Versicherung nicht unverzüglich auf die Deckungsanfrage der Klägerin reagiert hatte. Diese Verzögerung führte dazu, dass die DEVK das Recht verlor, sich auf die angeblich fehlenden Erfolgsaussichten der Klage zu berufen. Das Gericht erkannte außerdem an, dass die von der Klägerin eingeholte rechtliche Stellungnahme den Anforderungen eines Stichentscheids entsprach und daher bindend für die Versicherung ist. Dies bedeutet, dass die DEVK die Kosten für die Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs übernehmen muss. Zudem wurde die Versicherung verurteilt, die Klägerin von den Kosten des Stichentscheids freizustellen, was sowohl die Erstellung der Stellungnahme als auch die weiteren Prozesskosten umfasst.

Dieses Urteil verdeutlicht, wie wichtig es ist, dass Versicherungsnehmer ihre Rechte gegenüber ihrer Rechtsschutzversicherung durchsetzen, wenn die Versicherung nicht zahlt. Es zeigt, dass selbst bei anfänglich abgelehnten Deckungsanfragen eine fundierte rechtliche Beratung und ein qualifizierter Stichentscheid den Erfolg sichern können. Unsere Anwälte für Versicherungsrecht in Berlin stehen Ihnen zur Seite, wenn es darum geht, Ihre Ansprüche durchzusetzen und den notwendigen Deckungsschutz zu erhalten. Wenn Sie ebenfalls Probleme mit Ihrer Rechtsschutzversicherung haben oder Ihre Versicherung nicht zahlt, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte in Berlin unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte zu wahren und Ihre Ansprüche erfolgreich geltend zu machen.