LG Itzehoe (3 O 102/23): Landgericht verpflichtet RSV zur Zahlung

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Ein weiteres Urteil stärkt die Rechte von Versicherungsnehmern: Das Landgericht Itzehoe hat entschieden, dass die Itzehoer Rechtsschutz Union Schadenservice GmbH verpflichtet ist, einem Versicherungsnehmer Deckungsschutz für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die BMW AG zu gewähren. Der Kläger, der einen gebrauchten BMW erworben hatte, wollte den Hersteller aufgrund von vermeintlichen Abgasmanipulationen zur Verantwortung ziehen und Schadensersatz einfordern. Doch seine Rechtsschutzversicherung verweigerte zunächst die Kostenübernahme. Das Gericht stellte nun klar: Die Versicherung muss zahlen.

Im Zentrum des Falls stand die Frage, ob die Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine Klage gegen die BMW AG übernehmen muss. Nachdem der Kläger festgestellt hatte, dass sein Fahrzeug von Abgasmanipulationen betroffen war, beantragte er Deckungsschutz bei seiner Versicherung. Diese lehnte jedoch ab, da sie die Erfolgsaussichten der Klage als zu gering einschätzte. Um seine Ansprüche dennoch weiterverfolgen zu können, ließ der Kläger eine rechtliche Stellungnahme – einen Stichentscheid – erstellen, der die Erfolgsaussichten seiner Klage bewerten sollte.

Das Gericht entschied zugunsten des Klägers und hob dabei folgende entscheidende Gründe hervor:

  • Bindungswirkung des Stichentscheids: Das Gericht erkannte die rechtliche Stellungnahme, die als Stichentscheid eingeholt wurde, als qualifiziert und bindend an. Das bedeutet, dass die Rechtsschutzversicherung den Deckungsschutz gewähren muss, da der Stichentscheid die Erfolgsaussichten der Klage als hinreichend bewertet hat. Diese Bindungswirkung stärkt die Position des Versicherungsnehmers und macht deutlich, dass er auf die professionelle Einschätzung seines Anwalts vertrauen kann.
  • Deckungspflicht trotz vorheriger Ablehnung: Die Itzehoer Rechtsschutzversicherung konnte nicht nachweisen, dass der Stichentscheid erheblich von der tatsächlichen Sach- und Rechtslage abweicht. Das Gericht stellte klar, dass die Versicherung auch dann zur Übernahme der Kosten verpflichtet ist, wenn sie die Erfolgsaussichten zuvor in Frage gestellt hat. Dies betont, dass der Deckungsschutz auch dann gilt, wenn die Versicherung den Erfolg der Klage zunächst anzweifelt.
  • Kostenübernahme für den Stichentscheid: Ein weiterer wesentlicher Punkt des Urteils war die Entscheidung, dass die Rechtsschutzversicherung die Kosten des Stichentscheids in Höhe von 919,87 € tragen muss. Das Gericht machte deutlich, dass die Versicherung die Kosten für den Stichentscheid übernehmen muss, unabhängig davon, wie die Stellungnahme letztlich ausfällt. Dies stellt sicher, dass der Versicherungsnehmer nicht für die Kosten aufkommen muss, wenn die Versicherung die Deckung zu Unrecht verweigert hat.

Für Versicherungsnehmer bedeutet dieses Urteil, dass sie sich auf ihre Rechtsschutzversicherung verlassen können, auch wenn diese zunächst die Deckung verweigert. Es zeigt, dass der Deckungsschutz nicht leichtfertig abgelehnt werden darf und dass Versicherungsnehmer ihre Rechte erfolgreich durchsetzen können. Unsere Anwälte für Versicherungsrecht in Berlin stehen Ihnen zur Seite, wenn Ihre Versicherung nicht zahlt oder Sie Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Versicherungsansprüche benötigen.

Wenn Sie Fragen rund um das Versicherungsrecht oder Probleme mit Ihrer Rechtsschutzversicherung haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte helfen Ihnen, Ihre Rechte als Versicherungsnehmer zu schützen und Ihre Ansprüche durchzusetzen.