LG Hannover (2 O 19/23): Erfolgsaussichten führen zu Obsiegen vor Landgericht

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In einem weiteren wichtigen Urteil hat das Landgericht Hannover erneut entschieden, dass die ADAC Rechtsschutzversicherung verpflichtet ist, einem Versicherungsnehmer Deckungsschutz für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die BMW AG zu gewähren. Der Fall dreht sich um die immer wiederkehrende Frage der Deckungspflicht bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Abgasmanipulationen.

Der Kläger hatte im Jahr 2017 einen gebrauchten BMW erworben. Nachdem bekannt wurde, dass das Fahrzeug möglicherweise von Abgasmanipulationen betroffen ist, entschied sich der Kläger, Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller geltend zu machen. Er wandte sich an seine Rechtsschutzversicherung, die ADAC RSR GmbH, um die Kosten für das gerichtliche Vorgehen zu decken. Die Versicherung lehnte die Deckung jedoch ab und argumentierte, dass die Erfolgsaussichten der Klage zu gering seien.

Um seine Ansprüche dennoch weiterverfolgen zu können, ließ der Kläger durch seine Anwälte eine rechtliche Stellungnahme, einen sogenannten Stichentscheid, erstellen. Diese Stellungnahme sollte die Erfolgsaussichten der Klage bewerten und untermauern. Die ADAC Rechtsschutzversicherung erkannte jedoch den Stichentscheid nicht an und verweigerte die Übernahme der damit verbundenen Kosten.

Das Landgericht Hannover entschied zugunsten des Klägers und stellte klar, dass die Rechtsschutzversicherung die Kosten für den Stichentscheid und die Geltendmachung der Schadensersatzansprüche übernehmen muss. Das Gericht erkannte den Stichentscheid als qualifiziert und bindend an, da die Versicherung nicht überzeugend darlegen konnte, dass der Stichentscheid erheblich von der tatsächlichen Sach- und Rechtslage abweicht. Zudem stellte das Gericht klar, dass die Deckungspflicht der Rechtsschutzversicherung auch dann besteht, wenn sie die Erfolgsaussichten zuvor in Frage gestellt hat. Die Versicherung wurde daher zur Übernahme der Kosten für den Stichentscheid und aller weiteren durch die Ablehnung der Deckungszusage entstandenen Schäden verurteilt.

Dieses Urteil zeigt erneut, dass Versicherungsnehmer ihre Rechte auch dann erfolgreich durchsetzen können, wenn die Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme zunächst ablehnt. Unsere Anwälte für Versicherungsrecht in Berlin stehen Ihnen zur Seite, wenn Ihre Versicherung nicht zahlt oder Sie Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Versicherungsansprüche benötigen. Wir bieten Ihnen umfassende Beratung und kompetente Unterstützung, um sicherzustellen, dass Ihre Rechtsschutzversicherung ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommt.